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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.07.2012 Uhrzeit: 19:36 ID: 47289 | Social Bookmarks: Wenn du dein Dachgeschoss als Wohnung umbauen willst, musst du nicht nur Loggia und Gaube, sondern den gesamten Ausbau genehmigen lassen. Ich vermute mal das es sich bis jetzt beim DG nicht um Wohnräume gehandelt hat, oder? Dann handelt es sich um eine Nutzungsänderung, bei der unter Umständen andere bauaufsichtliche Anforderungen an das DG gestellt werden als bisher. Nur mal ein paar Stichworte dazu: 2. Rettungsweg, Raumhöhe für Aufenthaltsräume, Vollgeschoss durch Gaube? etc. pp. Daher wird es sich nicht um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handeln! Du brauchst einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Schau in die Sächsische Bauordnung §§61ff und §65 zur Bauvorlageberechtigung. Die von dir genannten Stichpunkte werden in der Durchführungsverordnung zur sächsischen Bauordnung erklärt. |
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