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VOF - Schwellenwert - Berechnung der Leistungsphasen Seit März 2012 gilt nach EU-Richtlinie ein neuer Schwellenwert von 200.000 Euro (netto) für die öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungen. Ich habe dazu schon einiges gelesen, finde aber keine klare Angabe zur Rolle des Bauherrn was eigene Planungsleistungen angeht. Beispiel: Eine Behörde mit eigener Planungsabteilung erfüllt für ein öffentliches Projekt die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI. Die Leistungsphasen 3-9 nach HOAI sollen an ein Architekturbüro beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-9 ergeben ein Gesamthonorar von z.B. 190.000 Euro (netto) und liegen somit unter dem EU-Schwellenwert. Eine öffentliche Ausschreibung der Leistung wäre nicht erforderlich. Bewertet man allerdings die Leistungsphasen, die der Bauherr selbst erbracht und nicht vergeben hat, mit, dann liegt das Gesamthonorar für LPH 1-9 über 200.000 Euro (netto). Welche Betrachtung ist korrekt? Es geht wohlgemerkt nicht um das unzulässige Teilen einer Maßnahme bzw. die Vergabe an mehrere Architekten um unter den Schwellenwerten zu bleiben, sondern um die Anerkennung von Eigenleistungen des Bauherrn. |
AW: VOF - Schwellenwert - Berechnung der Leistungsphasen Wer hat den hier eine gewisse Erfahrung mit VOF-Verfahren? Ich befürchte nämlich, dass es keine Berücksichtigung von Eigenleistungen gibt und der Schwellenwert immer aus allen Leistungsphasen (1-9) errechnet wird unabhängig davon welche tatsächlich vergeben werden sollen und welche in Eigenleistung erbracht werden. Oder fällt Jemanden eine andere Betrachtungsweise dazu ein? Bitte mit Quelle. Ich ärgere mich in letzter Zeit sehr häufig über diesen recht niedrigen Schwellenwert von 200.000 Euro für Dienstleistungen, da man als Architekt damit recht schnell an der Schwelle zur Ausschreibung ist (z.B. anrechenbare Kosten von 2,3 Mio. Euro bei HZ III), während Statiker und Haustechniker häufig problemlos bis 10 Mio. Euro Baukosten frei beauftragt werden können. Die VOF-Verfahren sind ja dann meist so gestrikt, dass nur die üblichen 2-3 Verdächtigen in Frage kommen bzw. Höchstpunktzahl erreichen, weil sie a) bei den "historischen" Leistungen schon 3 Referenzprojekte gleicher Art in den letzten 5 Jahren nachweisen können und b) durchschnittliche Umsätze von mehr als z.B. 300.000 Euro im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre erreicht haben. Alles so ausgelegt, dass die, die vor dem EU-Schwellenwert sich etablieren konnten und von freien Vergaben profitiert haben, auch zukünftig das Rennen machen. |
AW: VOF - Schwellenwert - Berechnung der Leistungsphasen Es gibt so ein Vergabehandbuch für VOF-Verfahren in Bayern. Vielleicht findest du hier ja eine Antwort: http://www.innenministerium.bayern.d...n_20120309.pdf Da gibt es ja genau das Beispiel, das du genannt hast, auf Seite 23: Zitat:
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AW: VOF - Schwellenwert - Berechnung der Leistungsphasen Danke! Du hast mir sehr mit diesem Beispiel geholfen! |
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