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juantec: Offline
Beitrag Datum: 09.08.2012 Uhrzeit: 20:36 ID: 47494 | Social Bookmarks: Hallo, komme leider nicht weiter .. 1. Die Begriffserklärung der Stütze (DIN 1045-1)=stabförmiges Druckglied, dessen größere Querschnittsabmessung das Vierfache der kleineren Abmessung nicht übersteigt. Mit dieser Definition kann ich zwischen einer Wand und einer Stütze unterscheiden. Frage : Wie unterscheidet man wann, ob die Fläche über einer Wandöffnung eine Wandfläche oder ein Unterzug ist ?? Klingt blöd, aber wann ist ein UZ ein UZ ?? Unser Statiker wusste es auch nicht ?? Bin bei der Abrechnung einer Betonwand (24cm) Bauteillänge : 35,00 m Bauteilhöhe : 3,52m Wandöffnungen : 3 Stück mit b/h 4,00 x 3,00 m Der NU will die Bereiche der Wandöffnungen folgendermaßen abrechnen: Die Fläche der Wandöffnungen und über zieht er gesamt ab und berechnet den Unterzug m. Auflager : 3 Stück mit b/h (4,00+2x0,12) x (3,52-3,00) m Am kostengüngstisten wäre es natürlich die ges. Fläche - der Wandöffnungen. Wer kann mir helfen ? |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 10.08.2012 Uhrzeit: 15:38 ID: 47501 | Social Bookmarks: Die Abrechnung von Stahlbetonarbeiten ist in der VOB/C DIN 18331 festgelegt. Soweit ich mich erinnere, wäre es richtig, einfach die Öffnungen 4,00 x 3,00 m von der Wandfläche abzuziehen. Bindet da auch noch eine Decke ein? Dann gibt es noch mehr zu philosophieren. Hast Du so eine bebilderte, kommentierte VOB/C-Ausgabe wie z.B. von Rainer Franz (Müller Verlag)? Habe ich momentan nicht zur Hand, aber das Buch hat mir bisher noch alle Fragen zu anderen Gewerken eindeutig beantwortet. T. |
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 11:07 ID: 47596 | Social Bookmarks: Ist zwar schon was her, aber interessieren tut´s mich doch Wenn der Beweggrund zur Abrechnung als Wand der geringere Preis ist, dann wäre das zwar dem Bauherren sicher recht, dem Unternehmer gegenüber aber alles andere als korrekt. Auch wenn der Unterzug in die Wand eingebunden ist, so ist er trotzdem ein separates konstruktives Element zur Aufnahme und Ableitung von Lasten aus der darüber liegenden Ebene. Dementsprechend wird sicherlich in der Ausführung anders vorgegangen worden sein als beim Rest der Wand, speziell wenn er in die darüberliegende Decke eingebunden ist. Also, meiner Meinung nach auf jedenfall separate Abrechnung, speziell dann wenn im LV separat aufgeführt. |
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