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Wohnungsbau: halbe Zimmer Hallo, wie sind halbe Zimmer im Wohnungsbau definiert - und wo ist das definiert. Meine erste Internetrecherche ergab: < 10m² und > 6m². Für welche Nutzung sind halbe Zimmer üblicherweise vorgesehen? Arbeitszimmer, Kinderzimmer oder Elternschlafzimmer? Danke Florian |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Steht in der zurückgezogenen DIN 283. Unterscheidung in Kammern (6m2<x<10m2) und Zimmer (x>10m2). |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer habe nichts weiter dazu gefunden, zB in der Wohnflächenverordnung, aber meine Einschätzung: Kinder- und Schlafzimmer sind unter 10m2 zumindest im geförderten Wohnungsbau eher nicht zulässig, und im freien Wohnungsbau nicht vermarktbar. Könnte mir vorstellen, daß auch eine zu geringe Fensterfläche (1/8..) oder zu viele Schrägen oder eine zu niedrige Höhe aus einem Zimmer ein halbes oder gar kein Zimmer macht. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Ich habe hier gerade eine Ausschreibung vorliegen, in der Wohnungen in mehrgeschossigen Gebäuden mit 1,5, 2 und 2,5 Zimmern zu planen sind. - Für den freien Wohnungsmarkt... Darstellung: möbliert. Daher die Frage, was dort üblicherweise reinkommt. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Demnach wohl: Wohn-/Schlafkammern von mindestens 6 m² und weniger als 10 m² Größe, die eine Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche haben müssen |
Wohnungsbau: Zimmermaße Dazu fällt mir nich etwas ein: Gibt es eigentlich auch ein Mindestmaß, das Räume im Wohnungsbau erfüllen müssen? Klar, nach der Definition von halben Zimmern, müssten ganze Zimmer mind. 10m² groß sein. Gibt es aber auch Seitenmaße, die einzuhalten sind? |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Kommt das nicht immer auf die Nutzung / Möblierung an? Bett, Schrank, Regal und Schreibtisch mit Stuhl mit Bewegungsflächen sollten schon reinpassen, wenns denn ein Minikinderzimmer Art "Klosterzelle" werden soll. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Ich erinnere mich ans Grundstudium, wo ein Professor mal von einem Mindestmaß von 3,2m sprach. Ich kann aber nicht nachvollziehen, woher das Maß kommen soll... |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) 3,20 lichte Raumbreite als Minimum erscheint mir recht hoch. Es gibt Reihenhausgrundrisse mit einer Breite von 5,50...6 m und 2 Zimmern nebeneinander im OG. Oder Extrembeispiel siehe Corbu: http://homesdesign.files.wordpress.c...le_1000pix.png 2 Zimmer nebeneinander bei 3,66 lichter Breite gesamt. Hier mal meine kleinste Kammer. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Diese Flächenaufstellung ist ggf. für Dich interessant. Sie geht aus von älteren Richtwerten aus dem sozialen Wohnungsbau und definiert leicht erhöhte Mindestwerte für barrierefreie Wohnungen, die jetzt neu geplant werden: nullbarriere - Wohnflächen - Wohnungsgrößen. T. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Hier mal ein Auszug aus einem aaaaalten Skript. Vielleicht hilfts ja. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Bist Du ins Privatarchiv von Ernst Neufert eingebrochen :D:D:D? T. |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Ja, ich hab das gleich neben den Maßstudien zu Hühnern und marschierenden Soldaten gefunden. ;) |
AW: Wohnungsbau: halbe Zimmer Zitat:
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