Social Bookmarks: Hallo, wie sind halbe Zimmer im Wohnungsbau definiert - und wo ist das definiert. Meine erste Internetrecherche ergab: < 10m² und > 6m². Für welche Nutzung sind halbe Zimmer üblicherweise vorgesehen? Arbeitszimmer, Kinderzimmer oder Elternschlafzimmer? Danke Florian
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 13.08.2012 Uhrzeit: 20:39 ID: 47521 | Social Bookmarks: Steht in der zurückgezogenen DIN 283. Unterscheidung in Kammern (6m2<x<10m2) und Zimmer (x>10m2). |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 14.08.2012 Uhrzeit: 00:03 ID: 47523 | Social Bookmarks: habe nichts weiter dazu gefunden, zB in der Wohnflächenverordnung, aber meine Einschätzung: Kinder- und Schlafzimmer sind unter 10m2 zumindest im geförderten Wohnungsbau eher nicht zulässig, und im freien Wohnungsbau nicht vermarktbar. Könnte mir vorstellen, daß auch eine zu geringe Fensterfläche (1/8..) oder zu viele Schrägen oder eine zu niedrige Höhe aus einem Zimmer ein halbes oder gar kein Zimmer macht. |
Social Bookmarks: Ich habe hier gerade eine Ausschreibung vorliegen, in der Wohnungen in mehrgeschossigen Gebäuden mit 1,5, 2 und 2,5 Zimmern zu planen sind. - Für den freien Wohnungsmarkt... Darstellung: möbliert. Daher die Frage, was dort üblicherweise reinkommt.
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Social Bookmarks: Demnach wohl: Wohn-/Schlafkammern von mindestens 6 m² und weniger als 10 m² Größe, die eine Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche haben müssen
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Social Bookmarks: Dazu fällt mir nich etwas ein: Gibt es eigentlich auch ein Mindestmaß, das Räume im Wohnungsbau erfüllen müssen? Klar, nach der Definition von halben Zimmern, müssten ganze Zimmer mind. 10m² groß sein. Gibt es aber auch Seitenmaße, die einzuhalten sind?
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 13:08 ID: 47621 | Social Bookmarks: Kommt das nicht immer auf die Nutzung / Möblierung an? Bett, Schrank, Regal und Schreibtisch mit Stuhl mit Bewegungsflächen sollten schon reinpassen, wenns denn ein Minikinderzimmer Art "Klosterzelle" werden soll. |
Social Bookmarks: Ich erinnere mich ans Grundstudium, wo ein Professor mal von einem Mindestmaß von 3,2m sprach. Ich kann aber nicht nachvollziehen, woher das Maß kommen soll...
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 18:54 ID: 47627 | Social Bookmarks: 3,20 lichte Raumbreite als Minimum erscheint mir recht hoch. Es gibt Reihenhausgrundrisse mit einer Breite von 5,50...6 m und 2 Zimmern nebeneinander im OG. Oder Extrembeispiel siehe Corbu: http://homesdesign.files.wordpress.c...le_1000pix.png 2 Zimmer nebeneinander bei 3,66 lichter Breite gesamt. Hier mal meine kleinste Kammer. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 19:44 ID: 47628 | Social Bookmarks: Diese Flächenaufstellung ist ggf. für Dich interessant. Sie geht aus von älteren Richtwerten aus dem sozialen Wohnungsbau und definiert leicht erhöhte Mindestwerte für barrierefreie Wohnungen, die jetzt neu geplant werden: nullbarriere - Wohnflächen - Wohnungsgrößen. T. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 23:01 ID: 47634 | Social Bookmarks: Hier mal ein Auszug aus einem aaaaalten Skript. Vielleicht hilfts ja. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 23:36 ID: 47635 | Social Bookmarks: Bist Du ins Privatarchiv von Ernst Neufert eingebrochen ? T. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 00:08 ID: 47636 | Social Bookmarks: Ja, ich hab das gleich neben den Maßstudien zu Hühnern und marschierenden Soldaten gefunden. |
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Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 09:45 ID: 47637 | Social Bookmarks: LOL Das Beste direkt nach den vermassten Wurstringen |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 23.08.2012 Uhrzeit: 11:48 ID: 47641 | Social Bookmarks: Und zufällig alles im Oktametersystem! |
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