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Social Bookmarks: Hallo, wie sind halbe Zimmer im Wohnungsbau definiert - und wo ist das definiert. Meine erste Internetrecherche ergab: < 10m² und > 6m². Für welche Nutzung sind halbe Zimmer üblicherweise vorgesehen? Arbeitszimmer, Kinderzimmer oder Elternschlafzimmer? Danke Florian
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 13.08.2012 Uhrzeit: 19:39 ID: 47521 | Social Bookmarks: Steht in der zurückgezogenen DIN 283. Unterscheidung in Kammern (6m2<x<10m2) und Zimmer (x>10m2). |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 13.08.2012 Uhrzeit: 23:03 ID: 47523 | Social Bookmarks: habe nichts weiter dazu gefunden, zB in der Wohnflächenverordnung, aber meine Einschätzung: Kinder- und Schlafzimmer sind unter 10m2 zumindest im geförderten Wohnungsbau eher nicht zulässig, und im freien Wohnungsbau nicht vermarktbar. Könnte mir vorstellen, daß auch eine zu geringe Fensterfläche (1/8..) oder zu viele Schrägen oder eine zu niedrige Höhe aus einem Zimmer ein halbes oder gar kein Zimmer macht. |
Social Bookmarks: Ich habe hier gerade eine Ausschreibung vorliegen, in der Wohnungen in mehrgeschossigen Gebäuden mit 1,5, 2 und 2,5 Zimmern zu planen sind. - Für den freien Wohnungsmarkt... Darstellung: möbliert. Daher die Frage, was dort üblicherweise reinkommt.
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Social Bookmarks: Demnach wohl: Wohn-/Schlafkammern von mindestens 6 m² und weniger als 10 m² Größe, die eine Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche haben müssen
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: Geändert von Florian (21.08.2012 um 10:15 Uhr). | |
Social Bookmarks: Dazu fällt mir nich etwas ein: Gibt es eigentlich auch ein Mindestmaß, das Räume im Wohnungsbau erfüllen müssen? Klar, nach der Definition von halben Zimmern, müssten ganze Zimmer mind. 10m² groß sein. Gibt es aber auch Seitenmaße, die einzuhalten sind?
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