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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.09.2012 Uhrzeit: 08:26 ID: 47843 | Social Bookmarks: der massive Teil muss von OKFF 70cm betragen. Darüber kann dann ein Holm. Dieser muss nicht nach innen auskragen. (wo das steht weiss ich gerade nicht) Wie weit ein Holm nach innen auskragen muss, um ein Überklettern zu verhindern, ist glaube ich nicht geregelt, in diesem Fall auch irrelevant, da ein Kind theoretisch schon zwischen Holm und Brüstung durch könnte. |
Social Bookmarks: Hallo Mariella, warum ordnen Sie nicht eine weitere horizontale Stange so 10 cm unter dem Handlauf an? Es sieht nicht nur gut aus, es hilft bei der Abnahme. Normalerweise lafen die Baukontrolleure bei der Endabnahme mit einer 12 cm dicke Holzkugel rum und versuchen sie überall durch das Geländer zu stecken.
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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.09.2012 Uhrzeit: 10:21 ID: 47848 | Social Bookmarks: Besten Dank für die Anregungen! Wieso kosten 50 Seiten DIN 18065 eigentlich 112€?! DIN 18065, Ausgabe: 2011-06, Gebäudetreppen*- Begriffe, Messregeln, Hauptmaße Nimmt man die DIN genau, dann stimmt wohl leider das mit der 12cm-Kugel: "in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, dürfen Geländerteile nur bis zu 12 cm Lichtabstand haben UND nur so gestaltet sein, dass Überklettern erschwert wird, wie durch senkrechte Stäbe, eine Scheibe bis auf 70 cm Höhe oder um mindestens 15 cm nach innen überstehende Handläufe (DIN 18065 Bild A.11)" |
Social Bookmarks: Zitat:
Landschaftsarchitekt Jochen Garbe Berlin: Kritik am Deutschen Institut für Normung: DIN 1356 - 1, Regeln für Bauzeichnungen PS.: Wir sollten eine Sammelklage in Den Haag einreichen... ![]()
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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 26.09.2012 Uhrzeit: 09:01 ID: 48090 | Social Bookmarks: Vielen Dank nochmal.... Eine Weitere DIN Frage möchte ich anschließen: Die Dame Beim Bauamt fordert den Nachweis der Barrierefreiheit nach DIN 18040. Sie fordert in diesem Hotel eine barrierefreie Erreichbarkeit ALLER Zimmer in diesem Hotel. Das ist doch Unsinn. Selbstverständlich müssen alle Gemeinschaftsbereiche wie Wellness, Cafe, Mehrzweckraum für alle erreichbar sein. Aber doch nicht alle Zimmer. Ihr Argument war: "Wenn Herr Schäuble zu Besuch kommt und Frau Merkel wohnt im 1.OG, dann muss Herr Schäuble Frau Merkel in Ihrem Zimmer einen Besuch abstatten können!" Mir stehe die besagte DIN nicht zur Verfügung, weiß jemand Rat? |
Social Bookmarks: Sagen Sie der Sachbearbeiterin, sie möge der Frau Merkel nahelegen über den eigenen Schatten zu springen und Schäuble auf sein Zimmer aufzusuchen..... sonst wird's nicht mit der Rettung des €€€€€€ Ob der Amtsleiter der selber Meinung ist?
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.09.2012 Uhrzeit: 13:54 ID: 48097 | Social Bookmarks: Zu klären wäre hier erst einmal, auf welcher Grundlage sie dies fordert. Im Klartext: Ist ein Hotel ein öffentliches Gebäude nach Bauordnung bzw. DIN 18040-1. In der Liste der Gebäudetypen im § für Barrierefreies Bauen in der Bauordnung tauchen Hotels jedenfalls erst mal nicht auf. Allerdings ist diese Liste ja nicht abschließend. In der Konsequenz müssten ja auch z.B. alle Bäder der Zimmer barrierefrei gestaltet werden. Das bring mal deinem Bauherren bei... |
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