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k-roy: Offline


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Datum: 12.09.2012
Uhrzeit: 08:26
ID: 47843



AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer #4 (Permalink)
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der massive Teil muss von OKFF 70cm betragen.
Darüber kann dann ein Holm. Dieser muss nicht nach innen auskragen.
(wo das steht weiss ich gerade nicht)

Wie weit ein Holm nach innen auskragen muss, um ein Überklettern zu verhindern, ist glaube ich nicht geregelt, in diesem Fall auch irrelevant, da ein Kind theoretisch schon zwischen Holm und Brüstung durch könnte.

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