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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.09.2012 Uhrzeit: 09:50 ID: 47828 | Social Bookmarks: Hallo Forum! Ich Plane gerade ein Treppengeländer für ein Hotel. (ein Ort, in dem mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist) in der DIN 18065 steht: http://s10.postimage.org/qpi5wk02h/image.jpg Ich würde aber gerne mein Geländer ausführen wie hier: http://s7.postimage.org/3khd3warf/image.jpg also eine möglichst niedrige massive Brüstung mit einem nach innen auskragenden Handlauf. Der Zwischenraum zwischen Brüstung und Handlauf ist hier aber größer als 12cm, siehe roter Pfeil, trotzdem wurde das Ganze genehmigt. Gibt es für diese Bauart irgendeine Sonderregel? (in der vielleicht auch steht, wie wiet der Handlauf nach innen auskragen muss? Wie hoch muss der massive Teil mindestens sein? Vielen Dank und viele Grüße Geändert von _mariella_ (10.09.2012 um 11:11 Uhr). |
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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.09.2012 Uhrzeit: 22:33 ID: 47834 | Social Bookmarks: Wie groß wäre den der senkrechte Abstand der Stäbe? |
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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.09.2012 Uhrzeit: 11:18 ID: 47835 | Social Bookmarks: der RotePfeilAbstand beträgt 20cm, und die Konsolen kommen so etwa alle 120cm |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.09.2012 Uhrzeit: 08:26 ID: 47843 | Social Bookmarks: der massive Teil muss von OKFF 70cm betragen. Darüber kann dann ein Holm. Dieser muss nicht nach innen auskragen. (wo das steht weiss ich gerade nicht) Wie weit ein Holm nach innen auskragen muss, um ein Überklettern zu verhindern, ist glaube ich nicht geregelt, in diesem Fall auch irrelevant, da ein Kind theoretisch schon zwischen Holm und Brüstung durch könnte. |
Social Bookmarks: Hallo Mariella, warum ordnen Sie nicht eine weitere horizontale Stange so 10 cm unter dem Handlauf an? Es sieht nicht nur gut aus, es hilft bei der Abnahme. Normalerweise lafen die Baukontrolleure bei der Endabnahme mit einer 12 cm dicke Holzkugel rum und versuchen sie überall durch das Geländer zu stecken.
__________________ __________________________________________ Levente Pontai, ARCHITEKT AKNW L.Pontai@t-online.de Bonn | |
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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.09.2012 Uhrzeit: 10:21 ID: 47848 | Social Bookmarks: Besten Dank für die Anregungen! Wieso kosten 50 Seiten DIN 18065 eigentlich 112€?! DIN 18065, Ausgabe: 2011-06, Gebäudetreppen*- Begriffe, Messregeln, Hauptmaße Nimmt man die DIN genau, dann stimmt wohl leider das mit der 12cm-Kugel: "in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, dürfen Geländerteile nur bis zu 12 cm Lichtabstand haben UND nur so gestaltet sein, dass Überklettern erschwert wird, wie durch senkrechte Stäbe, eine Scheibe bis auf 70 cm Höhe oder um mindestens 15 cm nach innen überstehende Handläufe (DIN 18065 Bild A.11)" |
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