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_mariella_: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.09.2012 Uhrzeit: 09:50 ID: 47828 | Social Bookmarks: Hallo Forum! Ich Plane gerade ein Treppengeländer für ein Hotel. (ein Ort, in dem mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist) in der DIN 18065 steht: http://s10.postimage.org/qpi5wk02h/image.jpg Ich würde aber gerne mein Geländer ausführen wie hier: http://s7.postimage.org/3khd3warf/image.jpg also eine möglichst niedrige massive Brüstung mit einem nach innen auskragenden Handlauf. Der Zwischenraum zwischen Brüstung und Handlauf ist hier aber größer als 12cm, siehe roter Pfeil, trotzdem wurde das Ganze genehmigt. Gibt es für diese Bauart irgendeine Sonderregel? (in der vielleicht auch steht, wie wiet der Handlauf nach innen auskragen muss? Wie hoch muss der massive Teil mindestens sein? Vielen Dank und viele Grüße Geändert von _mariella_ (10.09.2012 um 11:11 Uhr). |
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