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Datum: 27.11.2012
Uhrzeit: 12:58
ID: 48591



Baugenehmigung im Bestand

#1 (Permalink)
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Hallo,

bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Baugenehmigung bei Maßnahmen im Bestand nur dann erforderlich wird, wenn wesentliche statische Bauteile geändert werden.

Muss ich auch eine Baugenehmigung einholen, wenn ich eine nicht tragende Wohnungstrennwand erneuern will?

Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 27.11.2012
Uhrzeit: 13:57
ID: 48592



AW: Baugenehmigung im Bestand

#2 (Permalink)
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In der Bauordnung hast du nichts gefunden? (BauO NRW §63ff)
Nutzungsäderung liegt auch nicht vor?

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Beitrag
Datum: 27.11.2012
Uhrzeit: 16:07
ID: 48594



AW: Baugenehmigung im Bestand #3 (Permalink)
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Hallo,
gemäß BauO NRW, § 65 heißt es für genehmigungsfreie Vorhaben

"(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Gebäude

Bauteile
8. nichttragende oder nichtaussteifende Bauteile innerhalb baulicher Anlagen; dies gilt nicht für Wände, Decken und Türen von notwendigen Fluren als Rettungswege,

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
1. eine geringfügige, die Standsicherheit nicht berührende Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden; die nicht geringfügige Änderung dieser Bauteile, wenn eine Sachkundige oder ein Sachkundiger der Bauherrin oder dem Bauherrn die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt,..."



Demnach bedarf es bei nichttragenden Wohnungstrennwänden aus Gipskartonplatten keiner Genehmigung. In der Diskussion kam die Frage auf, ob bei brandschutztechnischen Belangen eine Genehmigung eingeholt werden muss.


Danke,
Gruß
Blumenschein

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