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karlzeiss: Offline


karlzeiss is on a distinguished road

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Datum: 08.12.2012
Uhrzeit: 11:33
ID: 48715



Baurecht flüchten ins Freie

#1 (Permalink)
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Hallo!
Ich habe eine Frage zu Fluchttreppen. Die Berliner Bauordnung meint: "Jeder notwendige Treppenraum muss an einer Außenwand liegen und einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben."
Jetzt würde ich gerne wissen: Was wenn die notwendigen Treppen zwar an der Aussenwand liegen und ins Freie, jedoch in einen Innenhof führen? Dieser Innenhof ist zwar im Freien, hat aber nur durch ein Foyer eine Verbindung zur Strasse. Es könnte ja theoretisch sein, dass es sowohl in einem Geschoss brennt, als auch im Foyer. Dann ist man zwar im Innenhof (der so etwa 8x8m gross ist), kann aber trotzdem nicht zur Strasse, wo man dann wirklich in Sicherheit wäre. Was meint ihr?
Danke!

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