![]() |
Bauantrag, nur wie? Hallo hat jemand einen Leitfaden für die Erstellung eines Bauantrags? Ich soll einen erstellen und habe keine Orientierung ausser den Unterlagen die nach amtl Formular beigefügt werden müssen... Devran |
AW: Bauantrag, nur wie? Habe ich ! ;) Nennt sich "Bauvorlagenerlaß" und findet sich im www unter Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Bauvorlagenerlass, Vordrucke Ansonsten noch als Grundlagen: Hessische Bauordnung, Handlungsempfehlungen zu HBO, BauNVO etc. etc. etc. Gruß Tapp |
AW: Bauantrag, nur wie? Zitat:
|
AW: Bauantrag, nur wie? Um welche Flächenberechnung geht es denn? BGF, BRI, NGF, WoFl, GRZ/GFZ? |
AW: Bauantrag, nur wie? Zitat:
sorry ich habe mich mehr mit form und funktion beschäftigt und so... |
AW: Bauantrag, nur wie? Hier gibt es ein Beispiel mit Berechnung BGF/ BRI, WoFl und GRZ/GFZ: www.doris-gundlach.de/pdf/berechnung.pdf |
AW: Bauantrag, nur wie? auf jeden fall die DIN selber verinnerlichen, mal in die Bauvorlagenverordnung gucken ... und unbedingt auf Bürostandards zurückgreifen. |
AW: Bauantrag, nur wie? Diese Bücher sind hier auch hilfreich: Hochbaukosten - Flächen - Rauminhalte: DIN 276 - DIN 277 - DIN 18960. Kommentar und Erläuterungen: Amazon.de: Peter Fröhlich: Bücher Normengerechtes Bauen. Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten nach DIN 276 / DIN 277: Amazon.de: F. Knut Weiß, Willi Hasselmann: Bücher BKI Bildkommentar DIN 276/277: Kosten im Bauwesen: Amazon.de: Baukosteninformationszentrum Deutscher A: Bücher |
AW: Bauantrag, nur wie? Zitat: zurück zum Thema berechnet Ihr die Nebenflächen nach BauNV§19 mit 50 Prozent in der Flächenermittlung oder bezieht ihr euch auf die max überschreitung der zulässigen GRZ um 50% bzw eine Einhaltung der von GRZ 0,8. |
AW: Bauantrag, nur wie? Man ermittelt 2x die GRZ und vergleicht diese evtl mit dem jeweiligen Soll. GRZ I: hier geht nur das Gebäude und überbaute Flächen ein GRZ II: hier gehen zusätzlich die Nebenflächen (Zufahrten, Garagen, unterbaute Flächen etc.) ein GRZ I muss ≤ der zulässigen GRZ sein GRZ II kann die zulässige GRZ um 50% überschreiten aber trotzdem max 0,8 sein In manchen B-Plänen ist eine Überschreitung der GRZ um 50% mit den Nebenanlagen explizit ausgeschlossen oder es gelten andere Festlegungen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:27 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®