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yugo07: Offline
Beitrag Datum: 03.01.2013 Uhrzeit: 16:52 ID: 48944 | Social Bookmarks: Hallo Leute! Würdet ihr euch zutrauen ein Einfamilienhaus ab einschließlich Leistungsphase 5 in Eigenverantwortung zu übernehmen. Ich habe das Angebot von einem Bekannten genau dieses zu übernehmen. Es läuft mit allen Unterlagen zur Zeit der Bauantrag. Ich müsste mir erstmal noch ansehen, was da schönes gezaubert wurde und mich dann an das Konstruktive Umsetzen kümmern. Soweit ich weiß ist die Statik bei einem Bauantrag mit einzureichen also fertig? Ich fände es echt spannend, nur hab ich ein bisschen Bamme wegen fehlender Erfahrung. Solche Sachen wie Entwässerung, TGA, Heizung, Bauklimatik bekomme ich hin. Außerdem gibt es ja Fachplaner, die ich mit ins Boot holen könnte, falls es mit der Kooperation der Firmen hapert. Das wäre die nächste Sache. LP6, LP7 und LP8. Gemacht habe ich alles schonmal, ist es denkbar die Sachen allein hinzubekommen? Das Häuschen soll im Sommer stehen. Mal kucken wie der Winter wird. Ok, das wars erstmal. Schreibt mal bitte Eure Erfahrungen in diesem Gebiet, also als Absolvent und die ersten Arbeiten in Eigenverantwortung. Ach ja, ich denke ich müsste mich selbständig machen und versichern und die ganzen schönen Sachen. Ich bin gespannt, ob ihr eher abratet oder es auch in Angriff nehmen würdet. Mfg yugo07 (Meines Erachtens muss ich doch für die oben beschriebenen Tätigkeiten nicht bauvorlageberechtigt sein, oder?) Geändert von yugo07 (03.01.2013 um 17:32 Uhr). |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 03.01.2013 Uhrzeit: 17:52 ID: 48946 | Social Bookmarks: Ich denke das es zwar machbar ist, das Risiko allerdings recht hoch ist. Besser wäre es, du könntest das Projekt "unter Aufsicht" eines erfahrenen Architekten durchführen, der dich vor den gröbsten Schnitzern bewahrt. |
Social Bookmarks: Zitat:
Gerade beim Einfamilienhaus braucht man die ersten Leistungsphasen um was dabei zu verdienen, denn bei den LPHs 5-8 reicht das Honorar nach HOAI seltenst. Umgekehrt macht das natürlich immer Spaß: Fröhlich frei Entwerfen und die Umsetzung und Verantwortung an andere abdrücken. | ||
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yugo07: Offline
Beitrag Datum: 06.01.2013 Uhrzeit: 15:10 ID: 48984 | Social Bookmarks: Hallo Leute! Ich habe nähere Infos bzgl. des Baus. Es ist "nur" ein Fertighäuschen in Holz-Blockbauweise. Also kein Entwurf. Es würde nach der entsprechenden Landesbauordnung in die Gebäudeklasse 1 hineinfallen und somit wäre ich schon als Dipl.-Ing. eingeschränkt vorlageberechtigt und könnte den Bauantrag einreichen. Einen Bauantrag habe ich schonmal mitgemacht. Gibt es da fiese Tücken, die man beachten sollte. Wisst ihr, ob es eine vereinfachte Variante der Berufshaftpflicht gibt? Also für kleinere Bauvorhaben. Der angesprochene Architekt meldet sich nur zögerlich. ICh denke mal, weil da nicht viel herausspringt. Somit komme ich ins Spiel Darf man da freudig aufgeregt sein, bei seinem ersten Bauantrag? Viel kann ich von den Leistungsphasen 1-4 ja nicht mit der HOAI abrechnen, da es keinen richtigen Vorentwurf oder Entwurf gibt. Ich werde das Häuschen aber schon in seine Umgebung einbetten. Landschaftsarchitektonischer Entwurf. Falls ihr noch Tipps oder Anregungen habt, würde ich gespannt sein. Mfg yugo07 |
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