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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 20:07 ID: 49241 | Social Bookmarks: Zitat:
@Archimedes: Du täuscht Dich. Ich bin mit dem LV so immer auf aktuellem Abrechnungsstand. Alle unsere Positionen haben KGR DIN276 und LB Nummern hinterlegt. Am Ende ein Knopfdruck und das Bauvorhaben ist nach allen Parametern mit tatsächlichen Massen und EPreisen ausgewertet. Außerdem wird die Auswertung automatisch an unsere Kostenermittlungssoftware weitergegeben (So wie die BKI Werte, eben nur selbstausgewertet) Ich habe zu jedem Zeitpunkt den Überblick über abgerechnete Pos. Nachträge Kosteausreißer und so weiter, ohne dass ich wie früher immer ewig viele Excellisten ausfüllen musste, um den Überblich zu behalten. Zudem muss man seitenlange handschriftlich korrigierte Rechnungen nicht zu Fuß aufaddieren. Da ich das früher auch so gemacht habe, weiß ich, dass ein bisschen Disziplin bei der LV Pflege bei der Rechnungsprüfung mindestens 50% Zeit einspart und am Ende die Kostenauswerung automatisch abfällt. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 20:17 ID: 49242 | Social Bookmarks: @pc: das ist eine Abschlagsrechnung und der Handwerker hatte einen Abschlags EP berechnet. (Nur Lieferung) Da der EP in der Rechnung aber immer dem Preis aus dem Vergabe LV entsprechen muss, habe ich das über die Masse übereinandergebracht... |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 21:26 ID: 49243 | Social Bookmarks: Hab ich was gewonnen? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 21:33 ID: 49244 | Social Bookmarks: nöö, aber ich |
Social Bookmarks: Zitat:
Aber Haken dran machen muss man trotzdem, wie wir hier gelernt haben. Welche AVA-Software? | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 17:17 ID: 49266 | Social Bookmarks: Genau, deswegen habe ich den Thread gestartet, denn durch die Häkchen schmelzen natürlich ein paar von den Prozenten. Wir haben eine relativ einfache aber kostengünstige Lösung, die bestimmt nicht so viel Features wie Orca und Komplizen hat. Allerdings kann man damit die ganze Ausschreibung, Vergabe (Preisspiegel, Auftrags-LVs usw.) und Abrechnung (mit Kontensystem) abarbeiten, kann Zahlungsanweisungen ausdrucken und am Ende eben Kosten auswerten und an die Kostenschätzungs-SW des gleichen Herstellers übergeben. Ich muss dabei nicht einen einzige Excel Liste mehr nebenbei führen, das war mir wichtig. Das Progi heißt SJ-AVA und wurde seinerzeit (1989) von Architekten entwickelt, was man meiner Meinung nach merkt. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 22:02 ID: 49273 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber auch wenn Ruhe ist, kann es sein, dass nach 3 Monaten vom RPA eine kleine Frageliste mit 27 Punkten zu X Rechnungen von XX Gewerken kommen, die erschöpfend beantwortet bzw. durch Nachbesserungen entkräftet werden müssen. T. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 13:26 ID: 49279 | Social Bookmarks: aus einem Projekthandbuch eines öffentlichen Auftraggebers: Zitat:
nicht so viel mit "denen" zu tun. Also danke für Deine Warnung Geändert von Kieler (31.01.2013 um 10:30 Uhr). | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 21:30 ID: 49288 | Social Bookmarks: Auch interessant ... Der Punkt "nicht hochprüfen" ist auch ein umstrittener. Irgendwo heißt es, "der Architekt ist nicht berechtigt, Rechnungen gegen die Interessen des Bauherrn nach oben zu korrigieren". Sprich: Auf Irrtümern und Flüchtigkeitsfehlern bleibt der AN sitzen. Da haben die Bauämter auch unterschiedliche Positionen. Ich hatte mit einer Stadt zu tun, die fair sein wollte und das Hochprüfen im Sinne der Unternehmer absolut O.K. fand. Im Gegenteil sogar: Waren Positionen gestrichen oder Mengen auffällig reduziert, fragte das RPA nach, ob dem Unternehmer nicht Unrecht geschehen sei. Wo das war, sage ich nicht, sonst ziehen alle in diesen Landstrich der Aufrichtigkeit & Gerechtigkeit um ... T. |
Social Bookmarks: Zitat:
Man kann den AN aber in solchen Fällen bitten sich die Pos. xy nocheinmal genau anzuschauen und zu prüfen ohne konkreter zu werden. Wenn ihm dann noch nichts auffällt, bleibt es dabei und er verschenkt Geld. Man hat ihm eine Chance gegeben. Alles andere oder das selbständige Hochprüfen kann dazu führen, dass man, wenn es dem AG auffällt als Architekt die Differenz zahlen darf. Auch beim Kürzen muss man vorsichtig sein, dass es nicht dadurch sogar noch teurer wird und man dadurch als Architekt in die Schußlinie gerät. Beispiel: Ein Gerüstbauer rechnet bei einem i.M. 8,80 m hohen Flacchdachgebäuden permanent mit Gerüsthöhen für Dachdeckerschutz ab die ca. 0,30 m über der tatsächlichen Attikahöhe liegen, obwohl das Gerüst nur bis OK Attika gestanden hat. Hier würde ich ein Auge zudrücken und nicht kürzen, denn der Gerüstbauer wird dann vielleicht im Gegenzug vielleicht die VOB auspacken und darauf verweisen, dass er den Dachdeckerschutz sogar einen Meter über Attika abrechnen darf. Der AG wird sich freuen. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 10:27 ID: 49301 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn mir wirklich mal was Fieses auffällt gehe ich zum Bauherrn, soll sein Gewissen entscheiden... Zitat:
Gerüstfläche (was die Gerüstbauer immer gern machen) sondern nach eingerüsteter Fläche abgerechnet, was ein ziemlicher Unterschied ist. Dementsprechend ist es auch egal wie hoch das Fanggerüst ist, wenn es nicht separat (üblicherweise nach Länge) ausgeschrieben wurde. Das Fanggerüst an einem Flachdach ragt doch normalerweise eh nicht über den Dachrand, die oberste Gerüstlage ist ca. 2,00m unter diesem und das Geländer ragt noch 1m darüber. Und obwohl das Geländer dann unterhalb des Dachrandes und die oberste Gerüstlage sogar 2,00m darunter ist, wird die eingerüstete Fläche bis zum Dachrand abgerechnet (max. 2,00m über oberste Gerüstlage) | ||
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 13:55 ID: 49305 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
VOB Teil C, DIN 18451 5.1.1 "Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der eingerüsteten Fläche zugrunde zu legen." 5.1.2 Als eingerüstete Fläche gelten die Flächen und Bauteile, für deren Bearbeitung oder Schutz das Gerüst erstellt ist" Gruß -- Blumenschein | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 18:30 ID: 49307 | Social Bookmarks: natürlich kann man das Gerüst auch nach Gewicht oder nach auf eine Stelle vorm Komma aufgerundete Quadratkilometerjahre abrechnen, aber Archimedes Dachdecker hat ja die VOB rausgeholt... |
Social Bookmarks: Zitat:
Von da aus 2 m nach oben gemessen, wäre dann halt 1 m über der Attika gewesen. Der Gerüstbaer hat das aber nicht berechnet, sondern nur so 20-30 cm mehr, vermutlich durch ungenaues schätzen aus den Plänen heraus. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 18:44 ID: 49309 | Social Bookmarks: ist auch egal, denn die eingerüstete Fläche wird dadurch nicht größer, auch nicht wenn das Fanggerüst 1m über den Dachrand hinausgeragt und der oberste Boden auf gleicher Höhe gewesen wäre... Normalerweise schreibt man das Fanggerüst ja sowieso als Zulage zum Arbeits- gerüst aus, oder? |
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