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Datum: 22.01.2013
Uhrzeit: 15:58
ID: 49169



AW: Rechnungsprüfung

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Die zweite Frage: Was hat der Architekt eigentlich für ein Rechtsverhältnis
zur HV, wenn er direkt vom BH beauftragt wurde?
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
HV = Haftpflicht?
ich nehme an, dass eine Hausverwaltung gemeint ist?
bin ja kein jurist, würde aber mal ganz naiv behaupten, dass man als planer gar kein verhältnis mit denen hat. eine hausverwaltung ist doch dienstleister vom bauherrn/ eigentümer.
wenn ich einen kommunalen bauherrn habe, habe ich ja auch nichts direkt mit dem rechnungsprüfungsamt zu tun.

Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
für mich hört sich dass an als wollte euch da jemand seine hausaufgaben aufs auge drücken.
für mich auch!

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Tom
 
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Datum: 25.01.2013
Uhrzeit: 01:04
ID: 49204



AW: Rechnungsprüfung

#2 (Permalink)
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Habt Ihr die Antworten oben gelesen? Das Ansinnen ist berechtigt, der Architekt ist zur gründlichen Rechnungsprüfung und -korrektur verpflichtet.

T.

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Beitrag
Datum: 25.01.2013
Uhrzeit: 17:03
ID: 49209



AW: Rechnungsprüfung #3 (Permalink)
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Tom, ich hatte den Beitrag, der Dir beipflichtet, schon geschrieben, als Android abstürzte...
Zitat:
...Der Architekt hat weiter die Verpflichtung, die Einzelpositionen zu bestätigen
oder zu berichtigen und das Ergebnis seiner Prüfung an den Bauherrn
weiterzuleiten...
Das habe ich im Prinzip gemacht, nur eben nicht in der Rechnung selbst,
sondern in einer separaten Anlage (Ausdruck aus dem AVA Programm).
In dieser Anlage waren bei den jeweiligen Positionen nicht nur die Massen,
sondern auch die Massenermittlung aus dem Aufmaß aufgeführt.
Das sollte der eigentlichen Aufgabe, nämlich Schutz vor Überzahlung, genügen.
Ich habe sachlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft.
Die HV will nun ihrerseits noch mal (rechnerisch) prüfen, und das ist natürlich
umständlicher mit einer Anlage als mit einer direkt berichtigten Rechnung.
Deswegen steht als Vereinbarung in Projekthandbüchern von großen BH auch
das Prüfungsprozedere genau beschrieben, was mich vermuten lässt, dass es
nicht genormt ist.
Im Prinzip sehe ich das aber auch so, wie Du denkst, dass man es sehen
müsste, und wahrscheinlich war ich nur beleidigt, weil ich mich von der HV
(Hausverwaltung) auf den Schlips getreten fühlte, aber so ganz überzeugt
bin ich noch nicht...

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Tom
 
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Datum: 25.01.2013
Uhrzeit: 21:16
ID: 49212



AW: Rechnungsprüfung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Tom, ich hatte den Beitrag, der Dir beipflichtet, schon geschrieben, als Android abstürzte...
Genormt ist es wohl nicht. Das, was der Herr Rechtsanwalt in dem oben verlinkten Artikel beschrieben hat, ist wohl Rechtssprechung / angewandte Rechtspraxis ...

Fakt ist, die Rechnungsprüfungsämter öffentlicher Bauherren haben exakte Vorstellungen davon, was sie akzeptieren und was nicht. Das Abhaken der Einzelposten gehört dazu. Und diese Standards sind zumindest Behörden-intern festgelegt. Wie das gehandhabt wird, hängt dann wieder von der konkreten Person ab: Müssen die Korrekturen auf dem Rechnungs-Original gemacht werden oder auf einer Zweitausfertigung? Kann es eine eigene (Arbeits-) Kopie sein? Muss die Rechnung zweifach geprüft und korrigiert eingereicht werden? Aufmaßblätter im Original? Auch geprüft und abgehakt? Mit Prüfstempel? Bescheinigungen, Stundenzettel: Original? Entsorgungsnachweise, Lieferscheine: Original, geprüft? Abgehakt? Stempel? Einfach? Zweifach?

Rechnungsprüfung in LPH 8 ist ja ein bürokratischer Abgrund, der Honorar ohne Ende frisst. Nicht umsonst wird die LPH 8 oft mit roten Zahlen abgeschlossen. Und aus Haftungs-Sicht ist der Job (so sagte es mal ein Anwalt in einem Kammer-Seminar) sowieso rundweg abzulehnen - zu wenig Geld für zuviel Arbeit und Risiko ...

T.

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Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 09:00
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AW: Rechnungsprüfung #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Nicht umsonst wird die LPH 8 oft mit roten Zahlen abgeschlossen. Und aus Haftungs-Sicht ist der Job (so sagte es mal ein Anwalt in einem Kammer-Seminar) sowieso rundweg abzulehnen - zu wenig Geld für zuviel Arbeit und Risiko ...
Du sagst es!

Der Justiziar unserer Kammer (natürlich ein Rechtsanwalt) sagte schon vor Jahren, dass Stundenlöhne unter 100 Euro (netto) für Architekten in Hinblick auf Verantwortung, Haftung und Risiko nicht empfehleneswert wären.

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Tom
 
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Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 12:31
ID: 49215



AW: Rechnungsprüfung #6 (Permalink)
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@Archimedes - Auch wenn das für den Job als Ganzes gelten mag, meinte ich es zunächst auf die Rechnungsprüfung bezogen. Du haftest für irrtümlich bezahlte Leistungen, Über-/Unterzahlungen, versäumte (Skonto-) Fristen, Mengenfehler, fehlende Nachweise, etc. Bei öffentlichen Bauherrn gibt es nicht nur die 2. Instanz der RPAs, sondern 5 Jahre später noch einmal die Revision.

Die Prüfung einer mittelgroßen Abschlagsrechnung dauert 2 Stunden, einer mittlelgroßen Schlussrechnung 1 Tag. Und wenn Du 10 oder mehr Gewerke hast, die jeden Monat eine Abschlagsrechnung stellen, ist für Arbeit gesorgt.

T.

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Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 15:22
ID: 49216



AW: Rechnungsprüfung #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
@Archimedes - Auch wenn das für den Job als Ganzes gelten mag, meinte ich es zunächst auf die Rechnungsprüfung bezogen.
Ich meinte es so wohl als auch.

Ich bin schon lange am Überlegen, wie wir den Prüfungsaufwand reduzieren können, denn selbst bei kleinen Projekten, wie Einfamilienhäusern, gibt es kaum weniger zu prüfende Positionen pro Gewerk als bei öffentlichen Projekten. Dafür aber Honorare die das keinesfalls rechtfertigen.
Ich versuche gewisse Dinge zusammenzufassen und eine Pauschale daraus zu bilden, aber auch hier muss man genau aufpassen, denn gibt es dann Abweichungen in der Leistung wird der Aufwand mind. so groß als wenn man 10 Einzelpositionen zu prüfen hätte.

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