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Ich bin schon lange am Überlegen, wie wir den Prüfungsaufwand reduzieren können, denn selbst bei kleinen Projekten, wie Einfamilienhäusern, gibt es kaum weniger zu prüfende Positionen pro Gewerk als bei öffentlichen Projekten. Dafür aber Honorare die das keinesfalls rechtfertigen. Ich versuche gewisse Dinge zusammenzufassen und eine Pauschale daraus zu bilden, aber auch hier muss man genau aufpassen, denn gibt es dann Abweichungen in der Leistung wird der Aufwand mind. so groß als wenn man 10 Einzelpositionen zu prüfen hätte. | ||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 16:13 ID: 49233 | Social Bookmarks: Zitat:
Projekthandbüchern. Wir sind uns sicher einig, dass der Bauherr nicht während der Bauphase die geprüfte Rechnung zehnfach originalabgehakt zur Weiterverteilung in irgendwelche Unterabteilungen verlangen kann, wenn das vorher nicht vereinbart war. "Was" ich zu prüfen habe ist unstrittig, aber wie das dann formal aussieht, bleibt mir doch überlassen, wenn es nicht genormt ist. Ähnlich ist das doch mit der Flächenermittlung, aus CAD ein Knopfdruck, wird aber oft nicht akzeptiert, weil u.U. nicht gleich nachvollziehbar ist. Dein Link definiert aber anscheinend einen Standard, den ich mir hiermit zu eigen mache ![]() | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 17:49 ID: 49237 | Social Bookmarks: nur noch mal zur Verdeutlichung, wir legen der geprüften Rechnung immer eine Anlage: "abgerechnete Leistungen" bei. Diese sieht so aus (s.u. kennt Ihr ja wahrscheinlich alle aus Eurem AVA Programm) Die Positionsnummern stimmen mit den Nummern der Rechnung überein. Allein die Anlage, aus der dieser Auszug stammt, ist fast zehn Seiten lang, für ein kleineres Verwaltungsgebäude, da ist das handschriftliche Übertragen von Massen, EPs, GBs etc. ein Aufwand, den ich mir bisher immer gespart habe... |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 19:41 ID: 49239 | Social Bookmarks: Nur rein interessehalber: Was hat es denn mit 0,742 Stück Duschanlage auf sich? Wurden nur 74,2% der ausgeschriebenen Größe realisiert? |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 20:07 ID: 49241 | Social Bookmarks: Zitat:
@Archimedes: Du täuscht Dich. Ich bin mit dem LV so immer auf aktuellem Abrechnungsstand. Alle unsere Positionen haben KGR DIN276 und LB Nummern hinterlegt. Am Ende ein Knopfdruck und das Bauvorhaben ist nach allen Parametern mit tatsächlichen Massen und EPreisen ausgewertet. Außerdem wird die Auswertung automatisch an unsere Kostenermittlungssoftware weitergegeben (So wie die BKI Werte, eben nur selbstausgewertet) Ich habe zu jedem Zeitpunkt den Überblick über abgerechnete Pos. Nachträge Kosteausreißer und so weiter, ohne dass ich wie früher immer ewig viele Excellisten ausfüllen musste, um den Überblich zu behalten. Zudem muss man seitenlange handschriftlich korrigierte Rechnungen nicht zu Fuß aufaddieren. Da ich das früher auch so gemacht habe, weiß ich, dass ein bisschen Disziplin bei der LV Pflege bei der Rechnungsprüfung mindestens 50% Zeit einspart und am Ende die Kostenauswerung automatisch abfällt. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 20:17 ID: 49242 | Social Bookmarks: @pc: das ist eine Abschlagsrechnung und der Handwerker hatte einen Abschlags EP berechnet. (Nur Lieferung) Da der EP in der Rechnung aber immer dem Preis aus dem Vergabe LV entsprechen muss, habe ich das über die Masse übereinandergebracht... |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 21:26 ID: 49243 | Social Bookmarks: Hab ich was gewonnen? |
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Aber Haken dran machen muss man trotzdem, wie wir hier gelernt haben. Welche AVA-Software? | ||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 22:02 ID: 49273 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber auch wenn Ruhe ist, kann es sein, dass nach 3 Monaten vom RPA eine kleine Frageliste mit 27 Punkten zu X Rechnungen von XX Gewerken kommen, die erschöpfend beantwortet bzw. durch Nachbesserungen entkräftet werden müssen. T. | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 13:26 ID: 49279 | Social Bookmarks: aus einem Projekthandbuch eines öffentlichen Auftraggebers: Zitat:
nicht so viel mit "denen" zu tun. Also danke für Deine Warnung Geändert von Kieler (31.01.2013 um 10:30 Uhr). | |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 21:30 ID: 49288 | Social Bookmarks: Auch interessant ... Der Punkt "nicht hochprüfen" ist auch ein umstrittener. Irgendwo heißt es, "der Architekt ist nicht berechtigt, Rechnungen gegen die Interessen des Bauherrn nach oben zu korrigieren". Sprich: Auf Irrtümern und Flüchtigkeitsfehlern bleibt der AN sitzen. Da haben die Bauämter auch unterschiedliche Positionen. Ich hatte mit einer Stadt zu tun, die fair sein wollte und das Hochprüfen im Sinne der Unternehmer absolut O.K. fand. Im Gegenteil sogar: Waren Positionen gestrichen oder Mengen auffällig reduziert, fragte das RPA nach, ob dem Unternehmer nicht Unrecht geschehen sei. Wo das war, sage ich nicht, sonst ziehen alle in diesen Landstrich der Aufrichtigkeit & Gerechtigkeit um ![]() ![]() T. |
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Man kann den AN aber in solchen Fällen bitten sich die Pos. xy nocheinmal genau anzuschauen und zu prüfen ohne konkreter zu werden. Wenn ihm dann noch nichts auffällt, bleibt es dabei und er verschenkt Geld. Man hat ihm eine Chance gegeben. Alles andere oder das selbständige Hochprüfen kann dazu führen, dass man, wenn es dem AG auffällt als Architekt die Differenz zahlen darf. Auch beim Kürzen muss man vorsichtig sein, dass es nicht dadurch sogar noch teurer wird und man dadurch als Architekt in die Schußlinie gerät. Beispiel: Ein Gerüstbauer rechnet bei einem i.M. 8,80 m hohen Flacchdachgebäuden permanent mit Gerüsthöhen für Dachdeckerschutz ab die ca. 0,30 m über der tatsächlichen Attikahöhe liegen, obwohl das Gerüst nur bis OK Attika gestanden hat. Hier würde ich ein Auge zudrücken und nicht kürzen, denn der Gerüstbauer wird dann vielleicht im Gegenzug vielleicht die VOB auspacken und darauf verweisen, dass er den Dachdeckerschutz sogar einen Meter über Attika abrechnen darf. Der AG wird sich freuen. | ||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 10:27 ID: 49301 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn mir wirklich mal was Fieses auffällt gehe ich zum Bauherrn, soll sein Gewissen entscheiden... Zitat:
Gerüstfläche (was die Gerüstbauer immer gern machen) sondern nach eingerüsteter Fläche abgerechnet, was ein ziemlicher Unterschied ist. Dementsprechend ist es auch egal wie hoch das Fanggerüst ist, wenn es nicht separat (üblicherweise nach Länge) ausgeschrieben wurde. Das Fanggerüst an einem Flachdach ragt doch normalerweise eh nicht über den Dachrand, die oberste Gerüstlage ist ca. 2,00m unter diesem und das Geländer ragt noch 1m darüber. Und obwohl das Geländer dann unterhalb des Dachrandes und die oberste Gerüstlage sogar 2,00m darunter ist, wird die eingerüstete Fläche bis zum Dachrand abgerechnet (max. 2,00m über oberste Gerüstlage) | ||
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