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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 10:27
ID: 49301



AW: Rechnungsprüfung

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Auf den Seminaren, die ich zu diesen Themen
besucht habe, wurde es einhellig vermittelt, dass man nicht hochprüfen darf,
auch wenn man bemerkt, dass der AN extrem viel zu seinem Nachteil vergessen
hat.
Genau das steht auch in sämtlicher Literatur, die ich zum Thema gelesen habe.
Wenn mir wirklich mal was Fieses auffällt gehe ich zum Bauherrn, soll sein
Gewissen entscheiden...
Zitat:
Beispiel: Ein Gerüstbauer rechnet bei einem i.M. 8,80 m hohen
Flacchdachgebäuden permanent mit Gerüsthöhen für Dachdeckerschutz ab die
ca. 0,30 m über der tatsächlichen Attikahöhe liegen, obwohl das Gerüst nur bis
OK Attika gestanden hat. Hier würde ich ein Auge zudrücken und nicht kürzen,
denn der Gerüstbauer wird dann vielleicht im Gegenzug vielleicht die VOB
auspacken und darauf verweisen, dass er den Dachdeckerschutz sogar einen
Meter über Attika abrechnen darf. Der AG wird sich freuen.
Hier deutet sich ein häufig gemachter Fehler an. Das Gerüst wird nicht nach
Gerüstfläche (was die Gerüstbauer immer gern machen) sondern nach
eingerüsteter Fläche abgerechnet, was ein ziemlicher Unterschied ist.
Dementsprechend ist es auch egal wie hoch das Fanggerüst ist, wenn es
nicht separat (üblicherweise nach Länge) ausgeschrieben wurde.
Das Fanggerüst an einem Flachdach ragt doch normalerweise eh nicht über
den Dachrand, die oberste Gerüstlage ist ca. 2,00m unter diesem und das
Geländer ragt noch 1m darüber. Und obwohl das Geländer dann unterhalb des
Dachrandes und die oberste Gerüstlage sogar 2,00m darunter ist, wird die
eingerüstete Fläche bis zum Dachrand abgerechnet (max. 2,00m über oberste
Gerüstlage)

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Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 13:55
ID: 49305



AW: Rechnungsprüfung

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Genau das steht auch in sämtlicher Literatur, die ich zum Thema gelesen habe.
Welche Literatur denn? Suche nämlich nach aussagekräftigen Büchern zum Thema.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Hier deutet sich ein häufig gemachter Fehler an. Das Gerüst wird nicht nach
Gerüstfläche (was die Gerüstbauer immer gern machen) sondern nach
eingerüsteter Fläche abgerechnet, was ein ziemlicher Unterschied ist.

Gerüstlage)
Dafür muss die VOB allerdings auch vereinbart sein.

VOB Teil C, DIN 18451 5.1.1

"Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der eingerüsteten Fläche zugrunde zu legen."
5.1.2 Als eingerüstete Fläche gelten die Flächen und Bauteile, für deren Bearbeitung oder Schutz das Gerüst erstellt ist"



Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 18:30
ID: 49307



AW: Rechnungsprüfung #3 (Permalink)
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natürlich kann man das Gerüst auch nach Gewicht oder nach auf eine Stelle
vorm Komma aufgerundete Quadratkilometerjahre abrechnen, aber
Archimedes Dachdecker hat ja die VOB rausgeholt...

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Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 18:42
ID: 49308



AW: Rechnungsprüfung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Hier deutet sich ein häufig gemachter Fehler an. ....
Das Fanggerüst an einem Flachdach ragt doch normalerweise eh nicht über
den Dachrand, die oberste Gerüstlage ist ca. 2,00m unter diesem und das
Geländer ragt noch 1m darüber.
Hier war es etwas anders. Der letzte Gerüstboden lag 1 m unter der Attika, weil daran gearbeitet wurde und vom Gerüst auch aufs Dach gegangen wurde.
Von da aus 2 m nach oben gemessen, wäre dann halt 1 m über der Attika gewesen. Der Gerüstbaer hat das aber nicht berechnet, sondern nur so 20-30 cm mehr, vermutlich durch ungenaues schätzen aus den Plänen heraus.

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Beitrag
Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 18:44
ID: 49309



AW: Rechnungsprüfung #5 (Permalink)
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ist auch egal, denn die eingerüstete Fläche wird dadurch nicht größer, auch
nicht wenn das Fanggerüst 1m über den Dachrand hinausgeragt und der
oberste Boden auf gleicher Höhe gewesen wäre...
Normalerweise schreibt man das Fanggerüst ja sowieso als Zulage zum Arbeits-
gerüst aus, oder?

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Datum: 31.01.2013
Uhrzeit: 19:49
ID: 49311



AW: Rechnungsprüfung #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Normalerweise schreibt man das Fanggerüst ja sowieso als Zulage zum Arbeits-
gerüst aus, oder?
Jepp, war aber die Baustelle eines Kollegen.

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