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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 31.01.2013 Uhrzeit: 18:44 ID: 49309 | Social Bookmarks: ist auch egal, denn die eingerüstete Fläche wird dadurch nicht größer, auch nicht wenn das Fanggerüst 1m über den Dachrand hinausgeragt und der oberste Boden auf gleicher Höhe gewesen wäre... Normalerweise schreibt man das Fanggerüst ja sowieso als Zulage zum Arbeits- gerüst aus, oder? |
Social Bookmarks: Jepp, war aber die Baustelle eines Kollegen. | |
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Rechnungsprüfung - Frist | Sven_W | Planung & Baurecht | 6 | 22.05.2008 11:45 |