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Social Bookmarks: Ab wann kann ein Architekt "verlangen", dass ein Haustechniker zu einem Projekt hinzugezogen wird. Das Honorar des Architekten verändert sich dadurch in der Regel (Summe Haustechnik unter 25% der anrechenbaren Kosten) ja nicht, aber der Arbeitsaufwand. Gerade bei kleinen Bauvorhaben findet sich kein Haustechniker, der es machen möchte und kein Bauherr, der es zusätzlich zahlen möchte. Aber wann kann der Architekt das Einschalten des Haustechnikers quasi anordnen und auf seine nicht ausreichende Fachkompetenz verweisen? Ähnliche Fragen könnte man übrigens für das Hinzuziehen von Innenarchitekten und Landschaftsplanern stellen, da manche Bauherren wie selbstverständlich erwarten, dass der Architekt das bißchen Innenraumgestalten und Außenanlagen gerade mal miterledigt. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.08.2010
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bimfood: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 23:31 ID: 49248 | Social Bookmarks: Zitat:
Ich bin der Auffassung, dass Architektur im sinne von Raumgestaltung auch die grundlegende Gestaltung der Innenräume umfassen muss, damit sich die durch den Entwurf beabsichtigte Atmophäre im tatsächlich gebauten Raum auch einstellt. Nach meiner Erfahrung sind Innenarchitekten eher hinderlich, da deren Studium starken modischen Tendenzen zu unterliegen schient, und sich diese Leute häufig schwer tun, den gesamträumlichen Zusammeng zu erkennen. Einen IA würde ich erst dann hinzuziehen, wenn es aufgrund von Haftungsfragen interessant wird oder bei Aufgaben mit speziellen funktionalen Anforderungen, die über die Gestaltung um der Gestaltung willen hinausgehen. ODER natürlich: wenn es sich aus taktischen Gründen empfielt: z. B. um nicht im Bauherr-Bauherrinnen-Konflikt zwischen die Fronten zu geraten. ![]() zum Landschaftsplaner: sehe ich grundsätzlich so wie im Falle des Innenarchitekten. Jedoch sind die Themen Funktion und Haftung hier eher interessant. Z. B. wenn es um barrierefreie Erschließung geht oder allg. um Wege und Treppen im Außenbereich. | |
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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 01:58 ID: 49250 | Social Bookmarks: Könnte man die Aussagen über Innenarchitekten und Landschaftsplaner nicht auch über Architekten treffen, z.B. aus Sicht eines Bauingenieurs? ![]() ![]() |
Social Bookmarks: Die fällt unter die Kategorie: Kissenschubser Aber Spaß beiseite: Es geht mir hier weniger um gestalterische Fragen (natürlich spielen die eine Rolle), aber es geht mir um Honorar- und Haftungsfragen. Ich kann bei gleichem Architektenhonorar alle haustechnischen Gewerke oder die Außenanlagen mitplanen bzw. betreuen oder halt nicht. Meine eigene Kalkulation wird dadurch erheblich beeinflußt. Die Frage ist, wie und wann kann ich dem Bauherrn sagen, dass ich das nicht machen kann/möchte und z.B. ein Haustechniker hinzugezogen werden muss. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 10:06 ID: 49253 | Social Bookmarks: Aber wenn du Haustechnik oder Aussenanlagen mitplanst und bauleitest steht dir doch auch das Honorar dafür zusätzlich zum Objektplanungshonorar zu. Kostenmäßig sollte es für den Bauherren also eigentlich keine Rolle spielen. |
Social Bookmarks: Natürlich, denn der Bauherr bezahlt mich ja nicht doppelt, da die haustechnischen Gewerke bereits in den anrechenbaren Kosten für mein Architektenhonorar enthalten waren. | |
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