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Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 23:01
ID: 49246



Ab wann Haustechniker beauftragen?

#1 (Permalink)
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Ab wann kann ein Architekt "verlangen", dass ein Haustechniker zu einem Projekt hinzugezogen wird.

Das Honorar des Architekten verändert sich dadurch in der Regel (Summe Haustechnik unter 25% der anrechenbaren Kosten) ja nicht, aber der Arbeitsaufwand.
Gerade bei kleinen Bauvorhaben findet sich kein Haustechniker, der es machen möchte und kein Bauherr, der es zusätzlich zahlen möchte.

Aber wann kann der Architekt das Einschalten des Haustechnikers quasi anordnen und auf seine nicht ausreichende Fachkompetenz verweisen?

Ähnliche Fragen könnte man übrigens für das Hinzuziehen von Innenarchitekten und Landschaftsplanern stellen, da manche Bauherren wie selbstverständlich erwarten, dass der Architekt das bißchen Innenraumgestalten und Außenanlagen gerade mal miterledigt.

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Beitrag
Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 23:31
ID: 49248



AW: Ab wann Haustechniker beauftragen?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Ähnliche Fragen könnte man übrigens für das Hinzuziehen von Innenarchitekten und Landschaftsplanern stellen, da manche Bauherren wie selbstverständlich erwarten, dass der Architekt das bißchen Innenraumgestalten und Außenanlagen gerade mal miterledigt.
zum Innenarchitekten:
Ich bin der Auffassung, dass Architektur im sinne von Raumgestaltung auch
die grundlegende Gestaltung der Innenräume umfassen muss, damit sich
die durch den Entwurf beabsichtigte Atmophäre im tatsächlich gebauten Raum
auch einstellt.
Nach meiner Erfahrung sind Innenarchitekten eher hinderlich, da deren
Studium starken modischen Tendenzen zu unterliegen schient, und sich
diese Leute häufig schwer tun, den gesamträumlichen Zusammeng zu
erkennen.
Einen IA würde ich erst dann hinzuziehen, wenn es aufgrund von
Haftungsfragen interessant wird oder bei Aufgaben mit speziellen
funktionalen Anforderungen, die über die Gestaltung um der Gestaltung
willen hinausgehen.
ODER natürlich: wenn es sich aus taktischen Gründen empfielt: z. B.
um nicht im Bauherr-Bauherrinnen-Konflikt zwischen die Fronten zu
geraten.


zum Landschaftsplaner:
sehe ich grundsätzlich so wie im Falle des Innenarchitekten.
Jedoch sind die Themen Funktion und Haftung hier eher interessant. Z. B.
wenn es um barrierefreie Erschließung geht oder allg. um Wege und Treppen
im Außenbereich.

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fst
 
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Beitrag
Datum: 29.01.2013
Uhrzeit: 01:58
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AW: Ab wann Haustechniker beauftragen? #3 (Permalink)
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Könnte man die Aussagen über Innenarchitekten und Landschaftsplaner nicht auch über Architekten treffen, z.B. aus Sicht eines Bauingenieurs?
Tine Wittler ist keine Innenarchitektin!

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Beitrag
Datum: 29.01.2013
Uhrzeit: 08:58
ID: 49252



AW: Ab wann Haustechniker beauftragen? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von fst Beitrag anzeigen
Tine Wittler ist keine Innenarchitektin!
Die fällt unter die Kategorie: Kissenschubser

Aber Spaß beiseite:

Es geht mir hier weniger um gestalterische Fragen (natürlich spielen die eine Rolle), aber es geht mir um Honorar- und Haftungsfragen.

Ich kann bei gleichem Architektenhonorar alle haustechnischen Gewerke oder die Außenanlagen mitplanen bzw. betreuen oder halt nicht. Meine eigene Kalkulation wird dadurch erheblich beeinflußt.

Die Frage ist, wie und wann kann ich dem Bauherrn sagen, dass ich das nicht machen kann/möchte und z.B. ein Haustechniker hinzugezogen werden muss.

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Datum: 29.01.2013
Uhrzeit: 10:06
ID: 49253



AW: Ab wann Haustechniker beauftragen? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen

Ich kann bei gleichem Architektenhonorar alle haustechnischen Gewerke oder die Außenanlagen mitplanen bzw. betreuen oder halt nicht. Meine eigene Kalkulation wird dadurch erheblich beeinflußt.
Aber wenn du Haustechnik oder Aussenanlagen mitplanst und bauleitest steht dir doch auch das Honorar dafür zusätzlich zum Objektplanungshonorar zu. Kostenmäßig sollte es für den Bauherren also eigentlich keine Rolle spielen.

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Datum: 29.01.2013
Uhrzeit: 13:10
ID: 49257



AW: Ab wann Haustechniker beauftragen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Aber wenn du Haustechnik mitplanst und bauleitest steht dir doch auch das Honorar dafür zusätzlich zum Objektplanungshonorar zu. Kostenmäßig sollte es für den Bauherren also eigentlich keine Rolle spielen.
Natürlich, denn der Bauherr bezahlt mich ja nicht doppelt, da die haustechnischen Gewerke bereits in den anrechenbaren Kosten für mein Architektenhonorar enthalten waren.

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