Social Bookmarks: Ab wann kann ein Architekt "verlangen", dass ein Haustechniker zu einem Projekt hinzugezogen wird. Das Honorar des Architekten verändert sich dadurch in der Regel (Summe Haustechnik unter 25% der anrechenbaren Kosten) ja nicht, aber der Arbeitsaufwand. Gerade bei kleinen Bauvorhaben findet sich kein Haustechniker, der es machen möchte und kein Bauherr, der es zusätzlich zahlen möchte. Aber wann kann der Architekt das Einschalten des Haustechnikers quasi anordnen und auf seine nicht ausreichende Fachkompetenz verweisen? Ähnliche Fragen könnte man übrigens für das Hinzuziehen von Innenarchitekten und Landschaftsplanern stellen, da manche Bauherren wie selbstverständlich erwarten, dass der Architekt das bißchen Innenraumgestalten und Außenanlagen gerade mal miterledigt. | |
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bimfood: Offline
Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 23:31 ID: 49248 | Social Bookmarks: Zitat:
Ich bin der Auffassung, dass Architektur im sinne von Raumgestaltung auch die grundlegende Gestaltung der Innenräume umfassen muss, damit sich die durch den Entwurf beabsichtigte Atmophäre im tatsächlich gebauten Raum auch einstellt. Nach meiner Erfahrung sind Innenarchitekten eher hinderlich, da deren Studium starken modischen Tendenzen zu unterliegen schient, und sich diese Leute häufig schwer tun, den gesamträumlichen Zusammeng zu erkennen. Einen IA würde ich erst dann hinzuziehen, wenn es aufgrund von Haftungsfragen interessant wird oder bei Aufgaben mit speziellen funktionalen Anforderungen, die über die Gestaltung um der Gestaltung willen hinausgehen. ODER natürlich: wenn es sich aus taktischen Gründen empfielt: z. B. um nicht im Bauherr-Bauherrinnen-Konflikt zwischen die Fronten zu geraten. zum Landschaftsplaner: sehe ich grundsätzlich so wie im Falle des Innenarchitekten. Jedoch sind die Themen Funktion und Haftung hier eher interessant. Z. B. wenn es um barrierefreie Erschließung geht oder allg. um Wege und Treppen im Außenbereich. | |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 01:58 ID: 49250 | Social Bookmarks: Könnte man die Aussagen über Innenarchitekten und Landschaftsplaner nicht auch über Architekten treffen, z.B. aus Sicht eines Bauingenieurs? Tine Wittler ist keine Innenarchitektin! |
Social Bookmarks: Die fällt unter die Kategorie: Kissenschubser Aber Spaß beiseite: Es geht mir hier weniger um gestalterische Fragen (natürlich spielen die eine Rolle), aber es geht mir um Honorar- und Haftungsfragen. Ich kann bei gleichem Architektenhonorar alle haustechnischen Gewerke oder die Außenanlagen mitplanen bzw. betreuen oder halt nicht. Meine eigene Kalkulation wird dadurch erheblich beeinflußt. Die Frage ist, wie und wann kann ich dem Bauherrn sagen, dass ich das nicht machen kann/möchte und z.B. ein Haustechniker hinzugezogen werden muss. | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 10:06 ID: 49253 | Social Bookmarks: Aber wenn du Haustechnik oder Aussenanlagen mitplanst und bauleitest steht dir doch auch das Honorar dafür zusätzlich zum Objektplanungshonorar zu. Kostenmäßig sollte es für den Bauherren also eigentlich keine Rolle spielen. |
Social Bookmarks: Natürlich, denn der Bauherr bezahlt mich ja nicht doppelt, da die haustechnischen Gewerke bereits in den anrechenbaren Kosten für mein Architektenhonorar enthalten waren. | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 14:02 ID: 49261 | Social Bookmarks: Sollte das ein Ironieversuch sein? Er bezahlt dich auch nicht doppelt. Der Haustechnikanteil am Objektplanungshonorar ist für die Integration /Koordination der Haustechnik und nicht für deren Planung und Bauüberwachung. Dafür fällt ein weiteres Honorar nach §51ff HOAI an. (Das die Bauherren das nicht verstehen steht auf einem anderen Blatt...) Wenn du ein Projekt mit TGA-Planer bearbeitest, werden deine anrechenbaren Kosten ja auch nicht nur über die KG 300 ermittelt. Schau auch mal hier: http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1250 Geändert von personal cheese (29.01.2013 um 14:23 Uhr). |
Social Bookmarks: Schon ein Stück weit Ironiemodus, denn wie die von Dir gepostete Diskussion zeitgt (Danke dafür) ist die Situation für den Kunden sehr unklar. Daher bleibt die Frage, wann auf einen Haustechniker bestanden werden muss bzw. kann. Denn ich bin als Architekt einfach nicht in der Lage diese Leistungen so zu erbringen wie ein Haustechniker, der sich auf wenige technische Gewerke konzentriert, deswegen trage ich zwar ein großes Risiko bei der Erfüllung dieser Leistung, aber ich wäre nicht so forsch und würde das gesamte Honorar für die haustechnische Planung aufschlagen. | |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 17:50 ID: 49268 | Social Bookmarks: Zitat:
Objektüberwachung zusammen mit einem Heizungsbauer/Elektriker/Sanitärfuzzi erstellen, volle Haftung übernehmen und dann kein Geld kassieren. Diese Leistung ist übrigens oft nicht durch die Berufshaftpflicht abgedeckt, wir haben das für Ein- und Zweifamilienhäuser extra versichern müssen, alle anderen Fälle sind ausgeschlossen Ich kann Dir davon (als gebranntes Kind) nur abraten, der Spaß, das mal so mitzuerledigen, nur weil der Bauherr den Fachmann sparen will, kann sehr teuer werden für das Architekturbüro! | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ja und die Haustechniker, die es in meinem Umfeld gibt, sagen alle ganz offen, dass Projekte unter einer 3/4-Million Baukosten absolut uninteressant für sie sind. Wie bringt man es dem netten "Häuslebauer" bei, der sich gerade so durchringen konnte zum Architekten zu gehen, obwohl er von Freunden und Bekannten gehört hat, dass da sowieso alles teurer ist und später noch teurer wird? Dem offenbare ich nämlich im ersten Gespräch, dass für meine Leistung LPH. 1-8 mal schlappe 35.000 Euro fällig werden. Der Statiker nochmal 6.500 Euro bekommt, dann der Wärmeschutznachweis vom Kollegen für 1.500 Euro dazu kommt...ach ja, ich habe noch einen Haustechniker gefunden, der sich erbarmt hat, das EFH haustechnisch betreut und dafür nur nochmal 7.000 Euro bekommt. Dafür macht er dann auch den Wärmeschutznachweis für nur 1.000 Euro dazu, statt der 1.500 Euro. Natürlich vergesse ich den Bauherrn auch nicht darüber aufzuklären, dass er noch einen Vermesser, einen Bodengutachter und einen Sigeko braucht, was die anderen ja häufig mal versäumen. Für Grob- und Feinabsteckung bekommt der Vermesser 400 Euro, wenn er nachher auch die Gebäudeeinmessung für 600 Euro beauftragt bekommt. Der Bodengutachter will nur knapp 900 Euro haben. Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination für die Bauphase ist mit 1.800 Euro fast geschenkt. Ich unterschlage auch nie die weiteren Baunebenkosten für Hausanschlüsse, Genehmigungsgebühren, Versicherungen, etc...kommt alles direkt auf die Tapete. Mit den Bauherren, die dann noch gelassen am Tisch sitzen, kann man meistens arbeiten. Leider verschwinden 2 von 3 auf Nimmerwiedersehen. Wer kann's Ihnen verdenken? | ||
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