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titanium: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2013 Uhrzeit: 18:14 ID: 49440 | Social Bookmarks: Hallo, folgender Fall liegt vor: Eine Villa um die Jahrhundertwende (1900) hat 3 Vollgeschosse. Das EG ist vermietet, 1. OG und 2. OG sind zu einer Wohnung zusammengelegt. Jetzt Möchte ich aus der einen Wohnung zwei separate machen. Verbunden sind alle Geschosse mit einem Treppenraum. Eine bauliche Änderung im Treppenhaus wäre nicht notwendig, das Haus hatte früher 3 Wohnungen. Was für ein Baugenehmigungsverfahren muss ich im Bauamt einreichen? Welche Nachweise muss ich führen? Brandschutz, Lärmschutz, Statik, Stellplätze etc. Ich bin etwas ratlos, da das Wohnhaus ja früher 3 Wohnungen beherbergt hat, man aber zwischendurch aus den oberen beiden Wohnungen eine einzelne gemacht hat. Jede Etage verfügt aber über eine eigene Küche und ein eigenes Bad. Was wäre baurechtlich zu beachten? Es gibt keine Bestandspläne des Hauses. Muss ich ein Aufmaß machen, und wenn ja, reichen die beiden Geschosse in denen ich die Wohnungen teilen möchte oder muss das ganze Haus aufgemessen werden? Danke für die Hilfe! |
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leipziger: Offline
Beitrag Datum: 13.02.2013 Uhrzeit: 17:47 ID: 49470 | Social Bookmarks: Hallo, so wie du die Sache schilderst, würde ich versuchen, ohne neuen Bauantrag auszukommen. Die Nutzung ändert sich ja offenbar nicht. Denn wenn du einen Bauantrag stellen würdest, müsstest du alle von dir genannten Themen und noch weitere nach heutigen Vorschriften für das ganze Haus neu nachweisen. Dies kostet dem Bauherrn eine Menge Geld, das er eigentlich gar nicht ausgeben müsste. Ich habe allerdings nicht ganz verstanden, was die "Zusammenlegung" der Wohnungen ausmacht: Wurde nachträglich ein Deckendurchbruch geschaffen und eine zusätzliche interne Treppe eingebaut? Möchtest du sonst noch etwas verändern, z.B. Balkone anbauen? Du müsstest als ersten Schritt im Bauamt (Archiv des Bauordnungsamtes) die Bauakte ansehen. Alles, was dort nicht aktenkundig ist, weiss auch niemand im Amt. Ggf. ist das ein Vorteil für Dich. Dass es gar nichts gibt, kann ich mir gar nicht vorstellen. Würdest du neue Planvorlagen für den Bauantrag erstellen müssen, musst du das Gesamtgebäude so darstellen, dass es insgesamt verstanden werden kann. Hinsichtlich des EG-Grundriss reichen sicher die Außenwände und das Treppenhaus mit einer flächigen Schraffur und einem Texthinweis "Wohnung 1, xxx qm, beim Keller ähnlich, wobei etwaige Heizungsräume und Brandschutzabschlüsse (die ggf. aufzurüsten wären) darszustellen wären. Auch Straßenansichten mit Gebäudehöhen etc. würdest du sicher brauchen. Kannst mir auch eine persönliche Nachricht senden. |
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titanium: Offline
Beitrag Datum: 14.02.2013 Uhrzeit: 14:12 ID: 49480 | Social Bookmarks: Die Zusammenlegung der beiden Wohnungen wurde mit einer Trennwand und Tür im Treppenhaus vor vielleicht 20 Jahren umgesetzt. Entfernt man diese Sperrholztrennwand hat man wieder ein 3-Parteien Haus. Die originalen Wohnungseingangstüren sind noch vorhanden. Außen ist nichts zu verändern, keine Balkone, keine Fassadensanierung, keine neuen Fenster. Es geht nur darum, aus dem Wohnhaus wieder 3 Mietwohnungen zu machen, Küche und Sanitäranlagen zu erneuern und neue Badewannen einzubauen. Es werden keine Wände abgerissen oder neue gebaut. Die Heizungsanlage für die oberen beiden Etagen befindet sich im 1. OG. Für die Vermietung muss sichergestellt sein, dass man getrennte Heizkosten aufstellen kann. Muss ich den Heizkreislauf trennen und für die oberste Wohnung eine eigene Heizungsanlage installieren? Oder reicht die Ermittlung des Verbrauches durch die Anbringung von Wärmemengenzählern an den Heizkörpern? Da die Wohnungen getrennt vermietet werden, ist es doch eigentlich unmöglich den Mietern zuzumuten, dass ihre Heizungsanlage in einer fremden Wohnung liegt. Da sehe ich Probleme bei der Wartung und bei Havariefällen. |
Social Bookmarks: Es wäre zu prüfen, ob dem Baurechtsamt die Veränderung von ursprünglich 3 auf zwei Wohnungen überhupt bekannt gemacht wurde. Wenn nicht, dann einfach den ursprünglichen Zustand wieder herstellen... | |
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