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titanium: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.02.2013 Uhrzeit: 18:14 ID: 49440 | Social Bookmarks: Hallo, folgender Fall liegt vor: Eine Villa um die Jahrhundertwende (1900) hat 3 Vollgeschosse. Das EG ist vermietet, 1. OG und 2. OG sind zu einer Wohnung zusammengelegt. Jetzt Möchte ich aus der einen Wohnung zwei separate machen. Verbunden sind alle Geschosse mit einem Treppenraum. Eine bauliche Änderung im Treppenhaus wäre nicht notwendig, das Haus hatte früher 3 Wohnungen. Was für ein Baugenehmigungsverfahren muss ich im Bauamt einreichen? Welche Nachweise muss ich führen? Brandschutz, Lärmschutz, Statik, Stellplätze etc. Ich bin etwas ratlos, da das Wohnhaus ja früher 3 Wohnungen beherbergt hat, man aber zwischendurch aus den oberen beiden Wohnungen eine einzelne gemacht hat. Jede Etage verfügt aber über eine eigene Küche und ein eigenes Bad. Was wäre baurechtlich zu beachten? Es gibt keine Bestandspläne des Hauses. Muss ich ein Aufmaß machen, und wenn ja, reichen die beiden Geschosse in denen ich die Wohnungen teilen möchte oder muss das ganze Haus aufgemessen werden? Danke für die Hilfe! |
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