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Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag
Datum: 01.05.2013
Uhrzeit: 22:54
ID: 50024 | Social Bookmarks:
Hallo zusammen,
zum Wärmeschutznachweis habe ich drei Fragen: - Darf man auch ohne Bauvorlagenberechtigung einen Wärmeschutznachweis in NRW ausstellen? (Dipl.-Ing. und Energieberatertitel sind vorhanden)
- Gibt es für den Wärmeschutznachweis Vorlagen?
- Wie kann man das Honorar für einen Wärmeschutznachweis berechnen?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |
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