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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 24.05.2013 Uhrzeit: 09:38 ID: 50179 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, wie handhabt Ihr folgendes Problem Gemäß aktueller HOAI 2009 sind für die anrechenbaren Kosten die Grundlage der Kostenberechnung. § 6 Grundlagen des Honorars (1) Das Honorar für Leistungen nach dieser Verordnung richtet sich 1. für die Leistungsbilder der Teile 3 und 4 nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung und für die Leistungsbilder des Teils 2, nach Flächengrößen oder Verrechnungseinheiten. Eine Kostenberechnung erfolgt jedoch erst in Leistungsphase 3. Zuvor gibt es nur maximal nur eine Kostenschätzung. Wie stellt man dann sinnigerweise HOAI-konform ein Angebot, wenn die Kosten zur Angebotsstellung nicht genau schätzbar sind. (Z.B. bei Leistungen im Bestand, kann am Anfang eines Projektes nicht hinreichend genau abgeschätzt werden, welche Kosten schließlich anfallen werden) Gespannt auf Erfahrungsberichte, Gruß -- Blumenschein |
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