ehem. Benutzer Registriert seit: 15.05.2008
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svenco: Offline
Ort: Frankfurt Beitrag Datum: 10.06.2013 Uhrzeit: 18:47 ID: 50275 | Social Bookmarks: Hallo liebe Komilitonen und Komilitoninnenm, folgender Fall wir bei uns in Baurecht durchgenommen: VOB wird angewandt. Ein Architekt sagt dem Bauherrn, dass ein Schaden durch dessen Ausbauarbeiten durch den Rohbauer der Dachterrasse entstehen kann, wenn er nicht die teurere richtige Dämmung verwendet und diese innenseitig statt von aussen dämmt und es Wärmebrücken geben wird, also Schimmelgefahr in der Zukunft möglich. Der Bauherr will Geld sparen und entscheidet sich für die geldsparende Variante. Ist der Architekt befreit davon, wenn er den Bauherrn ausdrücklich mündlich und schriftlich darauf hingewiesen hat? Kann der Architekt noch haftbar gemacht werden? In welchem Gesetzbuch finde ich etwas passendes zu so einem Fall? Ich hab bald Klausur..wer kann helfen? Grüße und Danke!!!! Geändert von svenco (10.06.2013 um 18:49 Uhr). Grund: vergesslich.. |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.01.2013
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lalahmpf: Offline
Beitrag Datum: 11.06.2013 Uhrzeit: 11:40 ID: 50278 | Social Bookmarks: brennecke.pro/3845/Bedenkenhinweispflicht-des-Auftragnehmers-nach-4-Nr-3-VOB-B |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 15.06.2013 Uhrzeit: 16:09 ID: 50291 | Social Bookmarks: Ich kann nicht die "richtige" juristische Antwort auf eine Klausurfrage aus der Pistole schießen, möchte aber zu der Frage aus der Praxis anmerken, dass man Innendämmungen mit zugelassenen Systemen theoretisch auch schadensfrei ausführen kann. Grundsätzlich ist es schon wichtig, dass der Architekt den BH schriftl. auf mögliche Folgen von nicht regelkonformen Ausführungen hinweist, wenn dieser sie unbedingt will. Die ausführende Firma wird sich mit Bedenkenanmeldungen dann noch einmal absichern. Der Bauphysiker wird seine Zustimmung möglicherweise einfach nicht geben und sich auch mit einem Schrieb von Haftungsfolgen freistellen. Man kann auch zu einer solchen umstrittenen Frage eine Entscheidungsvorlage machen, in der man die Kostenaspekte und die techn. Alternativen mit allen Fürs und Widers gegenüberstellt. Dann hat man im Ergebnis die Aufklärung des Bauherrn und seine Entscheidung mit Unterschrift auf einem einzigen Blatt Papier. T. |
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