ehem. Benutzer Registriert seit: 29.12.2009
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Beitrag Datum: 14.06.2013 Uhrzeit: 17:16 ID: 50285 | Social Bookmarks: moin, Ist für eine Außentreppe eine Stufenfolge von mind. drei Stg. erforderlich, wenn ein Fluchtweg aus einem nicht öffentlichen Gebäude für Verwaltung/Werkstatt in Schleswig Holstein über diese Außentreppe führt? Oder könnte diese Außentreppe für diesen Fall auch weniger als drei Stg. bekommen (es wäre dann keine Treppe mehr, nur ein Podest mit einer Stufe) Weder DIN, LBO, GUV oder ArbStättV enthalten Hinweise. - oder ist es eine der wenigen Dinge, die in D. nicht geregelt sind? grüße! bezett |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 29.12.2009
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bezett: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2013 Uhrzeit: 19:54 ID: 50343 | Social Bookmarks: für meinen Fall endet der Fluchtweg an dem NA Ausgang. Das ist natürlich bei Versammlungsstätten/Verkaufstätten/Schulen.. anders |
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Beitrag Datum: 25.06.2013 Uhrzeit: 13:29 ID: 50352 | Social Bookmarks: das ist natürlich, rein vom Gesetzestext her, schon mal eine tricky Frage: § 37 Notwendige Flure, offene Gänge [...] (2) Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. In den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig. Es wird nicht explizit für eine Treppe verlangt. Ich kann mir natürlich aus dem § für die notwendigen Flure und die Verlängerung des Rettungsweges in der Freifläche (die Entfluchtung endet ja nicht an der Tür) herleiten, dass diese Angabe eine Art Generalvorgabe ist. Gemäß ASR dürfen Fluchtwege aber keine Ausgleichsstufen aufweisen. Somit ist arbeitsrechtlich 1 Stufe nicht zulässig. Dann lieber mittels Rampe oder 3 Stufen. Tapp
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |
Social Bookmarks: Was wäre denn die Alternative? Im Innenraum ist das bei Fluchtwegen nicht erlaubt, aber auf den Außenraum hast Du keinen Einfluss. Du kannst ja nicht die komplette Strassenhöhe verändern, so dass bei allen Gebäuden in jedem Fall mind. 3 Stufen oder keine gebaut werden müssen... Eine Rampe wäre natürlich behindertenfreundlicher, aber nicht überall und immer möglich.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 29.12.2009
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bezett: Offline
Beitrag Datum: 27.06.2013 Uhrzeit: 01:45 ID: 50366 | Social Bookmarks: Wenn Du ein genügend großes Grundstück hast und nicht gerade in der Dorotheenstadt den Neubau planst, kann ein Geländemodellieren bis 3% durchaus eine bis zwei Stg. einsparen. TappAR: Für manche Gebäudenutzungen endet der Fluchtweg am Notausgang (Verwaltung), für manche nicht (Schule z.B.). Wäre es in rechtlicher Hinsicht vor dem Bauherrn/Behörden sinnvoll, die 4% "Rampe" mit "Längsneigung" zu bezeichnen, um Mißverständnissen zu begegnen, oder ist das egal? |
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