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roger69: Offline


roger69 is on a distinguished road

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Datum: 27.06.2013
Uhrzeit: 15:36
ID: 50370



AW: Streit Vollgeschossigkeit #8 (Permalink)
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Danke für die ausführliche Erläuterung !!!!!!!
Ja, der Bebaungsplan ist neu, da es sich um ein Neubaugebiet handelt. Dort ist nur erwähnt, das 2 Vollgeschosse erlaubt sind. Deswegen spielt die Nicht geschossigkeit des Kellers eine große rolle. Da im Bebaungsplan nichts über die Höhe bezüglich Vollgeschossigkeit etwas erwähnt wird, beziehen wird uns auf den HBO.

Nochmals vielen Dank.

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