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jeza: Offline
Beitrag Datum: 12.07.2013 Uhrzeit: 08:51 ID: 50443 | Social Bookmarks: Guten Morgen! für ein bereits genehmigtes Gebäude (Mittelgarage + Lager/Abstellräume darüber) stellt sich heraus, dass nun doch eine Teilunterkellerung gewollt ist. Das genehmigte Bauvorhaben wird unwesentlich berührt, Treppenabgang und Kellerraum ohne Aufenthaltsraum. Der Statiker hat den Keller bereits berücksichtigt. Bauausführung hat noch nicht begonnen. Wie gehts nun weiter? Bedarf es zwingend eines Nachtrag- Bauantrages? Dann werden aber nur die geänderten bzw. hinzu kommenden Bauvorlagen abgegeben (Grundriss EG+KG, Schnitt(e))? Besten Dank schonmal! |
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TappAr: Offline
Beitrag Datum: 15.07.2013 Uhrzeit: 10:11 ID: 50462 | Social Bookmarks: mindestens der bauaufsicht schon mal mündlich ankündigen. in der regel, gemäß abstimmung bauaufsicht natürlich, wird dann zusammen mit der rohbaufertigstellung der nachtrag eingereicht. optimal natürlich natürlich vorher. ganz richtig ist das aber nicht; die sache berührt in der regel ggf. andere bereiche: - öbvi und absteckung - prüfstatiker, die ja auch dafür zeichen müssen, dass der standsicherheitsnachweis mit den genehmigten pläne übereinstimmt - enev, ggf. schallschutz Tapp
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |
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