Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 2
Kitekat: Offline


Kitekat is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 12.07.2013
Uhrzeit: 13:29
ID: 50445



Planung erstellen, Bauantrag einreichen - darf ich das so einfach?

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo zusammen!

Von einer Bekannten wurde ich angesprochen, ob ich ihr die Genehmigung und Planung für einen Anbau an ihr bestehendes Wohnhaus erstellen könnte.

Kurz zu den Rahmenbedingungen von mir:
Ich bin eingetragene Architektin (seit 1 Jahr) in NRW mit insges. 4 Jahren Berufserfahrung, angestellt tätig

Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, ob ich so etwas überhaupt darf - mal abgesehen davon, was der Arbeitgeber sagt - und wie die Haftung dann aussieht. Geschweige denn, wie ich es abrechnen sollte.

Bestimmt könnt ihr mir helfen....

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 13.07.2013
Uhrzeit: 11:05
ID: 50448



AW: Planung erstellen, Bauantrag einreichen - darf ich das so einfach?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Wenn du eine Bauvorlageberechtigung hast, kannst du auch einen Bauantrag stellen (selber genehmigen geht natürlich nicht).

Du benötigt allerding vor Aufnahme der Planungsarbeiten eine Berufshaftpflichtversicherung. Die kann man auch objektbezogen abschließen.

http://www.aknw.de/fileadmin/user_up...ng_05_2011.pdf

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 113
TappAr: Offline


TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 15.07.2013
Uhrzeit: 10:57
ID: 50460



AW: Planung erstellen, Bauantrag einreichen - darf ich das so einfach? #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

wie vor schon beschrieben, regelt die bauvorlage die bauordnung. bist du in der kammer, hast du ja sicher auch einen wisch von deiner kammer, wo das draufstehen dürfte. im volksmund auch als "große bauvorlageberechtigung" bekannt. erfüllt dein bauvorhaben bestimmte kriterien, dann reicht auch die vorlage deines diploms zusammen mit dem bauantrag (im volksmund "kleine bauvorlage" genannt; kriterium meist so 200m² wohnfläche im endzustand). der hinweis auf die berfushaftpflicht ist berechtigt.

schwieriger werden erfahrungsgemäß die folgenden punkte beim arbeiten für freunde und bekannte:

1. die abrechnung
hier werden meist überaus "freundschaftliche" honorare erwartet; fallen diese zu hoch aus gibt es in der regel zoff.
abrechnung von architektenleistungen gemäß hoai.

HOAI.de | HOAI Rechner für die Honorarberechnung online

rechnung musst du dann gegenüber deiner bekannten dann ohne entsprechende ust. ausweisen, als nettorechnung; nebenkosten nicht vergessen. du musst natürlich darauf achten, dass dein jahresumsatz unterhalb bestimmt grenzen bleibt, ansonsten wirst du umsatzsteuerpflichtig. das versteuern des honorars natürlich nicht vergessen.

2. leistungsumfang
meist werden hier noch weitergehende dienste erwartet. unterstützung bei der vergabe, der bauleitung, der abrechnung etc. das kann sehr stressig werden, die freundschaft belasten, wenn irgendwas nicht funzt.
bauherren, die schon die "günstige basisvariante" wählen, sind erfahrungsgemäß später auch schwierig.

3. nebentätigkeit
was steht zu nebentätigkeiten in deinem arbeitsvertrag? im zweifel deinen arbeitgeber ansprechen und nachfragen; ggf. schriftlich bestätigen lassen. wir haben bei uns z.b. nebentätigkeitsverbote in den arbeitsverträgen stehen. es wird aber, bei kleinkram, den wir sonst nicht im büro machen, auf nachfrage immer ein auge zugedrückt, solange das tagesgeschäft nicht drunter leidet.

das arbeiten für familie, freunde, bekannte habe ich in der vergangenheit immer vermieden. ich biete in der regel an das objekt dann zum regulären honorar ins büro zu überführen; meist reicht der verweis auf das "nebentätigkeitsverbot" und eine nicht vorhandene berufshaftpflicht, um aus so einer sache rauszukommen. erfahrungen der schlechteren art haben mich das gelehrt.

viel erfolg!

gruß Tapp
__________________
da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Eingabeberechtigung-was darf ich Hannes Beruf & Karriere 11 05.10.2010 19:43
wer darf an wbw teilnehmen? 3dgeplagt Beruf & Karriere 4 31.05.2007 09:48
MacBook Pro zu gewinnen - einfach digital erstellte Architekturbilder einreichen! Nelly andere Themen 3 27.09.2006 12:38
als Student bei Architektenwettbewerb einreichen? Francis Beruf & Karriere 9 17.02.2006 15:56
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:02 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®