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Social Bookmarks: Hallo, mich würde interessieren wie es in der Uni und auch später in der Praxis von den meisten gehandhabt wird mit Höhenangaben im Grundriss (Brüstungshöhen, Türhöhen, etc....). Werden die Höhenangaben auf OKFF oder OKRF bezogen?
__________________ __________________________________________ Levente Pontai, ARCHITEKT AKNW L.Pontai@t-online.de Bonn | |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 10.08.2013 Uhrzeit: 21:02 ID: 50676 | Social Bookmarks: Bei Neubauten Rohmaumasse auf OKR. Abhanghöhen Decken auf OKF. Wichtig bleibt dass man in der Legende drauf hinweist, auf was man auf was bezieht und auch die Firmen noch mal gezielt einweist. |
Social Bookmarks: Wir geben in den Werkplänen alle Maße bezogen auf OKFF an. Der Rohbauer legt überall in den Innentürlaibungen gut sichtbar einen Meterriss bezogen auf Fertigfußboden an. Somit ist er der Einzige, der am Anfang etwas aufpassen muss. | |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 12.08.2013 Uhrzeit: 09:02 ID: 50691 | Social Bookmarks: wir haben in der vergangenheit höhenangaben auf OKFFB bezogen, sind aber den letzten projekten auf grund schlechter erfahrungen dazu übergegangen bei tür und fensteröffnungen beide angaben zu machen. der mehraufwand ist gering, der nutzen hoch.
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |
Social Bookmarks: Danke für die Antworten! So ungefähr habe ich mir das gedacht: Die Nation scheint gespalten. Das sieht man an besten in diese Diskussion Hier: Brüstungshöhen ab OK RF oder OK FF Ich persönlich habe am Anfang nach dem Studium ein paar Jahre lang alle Höhenangaben auf OKRF bezogen. Später habe ich gemerkt, dass ein Bezug auf OKFF einige Vorteile bringt, vor allem wenn sich während der Planung die Höhe des Fußbodenaufbaus ändert. Komisch, dass die DIN hier nicht was eindeutiges vorschreibt. In Deutschland ist sonst alles genormt und vorgeschrieben....
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Social Bookmarks: Zitat:
![]() Wir sind doch bereits hoffnungslos überreguliert in D. Ausführungspläne sollten unmißverständlich gezeichnet, vermaßt und beschriftet sein. So viele Infos wie erforderlich enhalten, aber wegen der Übersichlichkeit auch nicht mehr als nötig. Was ich oft feststelle, ist, dass viele Zeichner von Ausführungsplänen wenig von Baustellenabläufen verstehen. Da werden häufig Maße angegeben und auf Punkte bezogen, die erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf der Baustelle entstehen oder ersichtlich sind. | ||
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Höhenangaben für Baugenehmigungen | Blumenschein | Planung & Baurecht | 1 | 25.06.2013 11:06 |