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Lega90: Offline
Beitrag Datum: 16.08.2013 Uhrzeit: 15:39 ID: 50723 | Social Bookmarks: Hallo, bin seit 1/2 Jahr mit dem Architekturstudium fertig. Anfrage von einem Bekannten ihm bei dem Bauantrag zu helfen. Ich bin ja für eine Blockhütte (Gebäudeklasse 2) bauvorlageberechtigt. Ich habe aber keine Berufshaftpflicht. Welche Risiken habe ich denn bei der Leistung der Unterschrift. Und muss ich bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eine Statik mit einreichen? Folgende Unterlagen würde ich zusammenstellen: - Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren - Lageplan - Bauzeichnungen (M 1:100?) - Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung) - Darstellung der Grundstücksentwässerung - (eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung) - technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck) Hättet Ihr noch Ergänzungen? Oder mahnende Worte vor dem Risiko. Bauantrag habe ich im Büro ja schon mal gemacht. Der Bekannte ist aus dem Baugewerbe und würde die Hütte selber bauen. |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 18.07.2013
Beiträge: 10
design2: Offline
Beitrag Datum: 19.08.2013 Uhrzeit: 12:59 ID: 50749 | Social Bookmarks: Hallo Lega90, also wenn ich die Fragen so lese kann ich eigentlich eher raten die Sache einem Architekten mit Berufserfahrung zu übergeben.... Zusätzlich noch den Ratschlag für Freunde soll man nicht bauen ( ist wie beim Arzt ) In welchem Bundesland soll der Bauantrag eingereicht werden ? Eventuell kann ich ja weiterhelfen. Bei Interesse könnte man ja mal über eine persönliche e-mail Adresse oder per Telephon komunizieren. VG |
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