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Datum: 16.09.2013
Uhrzeit: 08:16
ID: 50965



AW: Notausgang: zweiflügelige Tür

#1 (Permalink)
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prima und danke!

"Falls noch Anbauten, wie zB. Panikstange / ggf. Türdrücker in die lichte Breite hineinragen, ist dies ebenfalls zu berücksichtigen."

Keine Aussagen hierzu in den ASR und weiteren Vorschriften
-Wo ist geregelt, ob und in wie weit Türdrücker/Griffe/Stangen Einfluß auf die lichte Durchgangsbreite haben?

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Beitrag
Datum: 16.09.2013
Uhrzeit: 09:11
ID: 50966



AW: Notausgang: zweiflügelige Tür

#2 (Permalink)
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"Eine zweiflügelige Tür einer Kantine mit 50 Sitzplätzen einer Arbeitsstätte ist ein NA.
- Müssen beide Flügel für sich ein lichtes Durchgangsmaß von 90 cm haben
(beim Flüchten könnte der Standflügel geschlossen sein)
- Oder gilt 90 cm von VK Türzarge bis VK Türzarge
(Fall Schleswig Holstein, HH)

Grüße! bezett"


ich weiß euch nicht wo das steht, aber es artet regelmäßig in einen "philosophenstreit" zwischen Brandschützer, Feuerwehr und Bauamt aus.
Ich plane mittlerweile immer die mindestbreite von innenkante zarge bis zur griffstange /drücker bei 90° öffnung. wie gesagt, definiert ist dass meines Wissens nach nicht, wer was hierzu weiß darf mich gerne belehren.

Grüße, M. Kunz

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