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Ausführng von Teilleistungen mit zeitlicher Unterbrechung Hallo. Bei einer Baustelle von mir habe ich den Fall, dass eine Teilleistung der Arbeiten erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. 5 Monaten ausgeführt werden kann. Konkret geht es um die Fertigstellung der Attika, sowie das ergänzen von Teilbereichen der Dachabdichtung nach dem Einbau einer neuen Fassade für die Bauzeit wird eine provisorische Attikaabdeckung hergestellt, die im Anschluss teilweise zurückgebaut bzw. an die finalen Gegebenheiten angepasst werden muss. hat jemand eine Idee, wie ich das in der Ausschreibung, bzw. im Hinblick auf die Schlussrechnung / Gewährleistung am elegantesten regeln kann? Grüße Michael |
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