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Steinbock: Offline


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Datum: 08.10.2013
Uhrzeit: 13:40
ID: 51159



Bauvorschriften für Kindertagesstätten

#1 (Permalink)
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Guten Tag,
wer kann mir folgende Fragen beantworten?
- Sind in Kindertagesstätten Schlafräume als Aufenthaltsräume zu bewerten?
- Müssen diese Schlafräume Tageslicht haben und natürlich zu belüften sein?
- Welche Feuer- und Fluchtwegeverordnungen gibt es für solche
Schlafräume?
- Welche Planungsvorschriften sind zu Grunde zu legen?

Vielen Dank für die Unterstützung!
Steinbock

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Beitrag
Datum: 08.10.2013
Uhrzeit: 16:01
ID: 51162



AW: Bauvorschriften für Kindertagesstätten

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
- Welche Planungsvorschriften sind zu Grunde zu legen?

Vielen Dank für die Unterstützung!
Steinbock

Hängt stark von der Landesbauordnung und den lokalen Genehmigungsbehörden ab.

Alleine in meinem direkten Umfeld gibt es drei neue Kitas bei denen die von Dir abgefragten Punkte jedes Mal anders gelöst und genehmigt wurden.

Gute Tipps gibt hier: Sichere Kita

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mika: Offline

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mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice

Beitrag
Datum: 08.10.2013
Uhrzeit: 17:13
ID: 51163



AW: Bauvorschriften für Kindertagesstätten #3 (Permalink)
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Aus meiner Erfahrung bestehen die Gruppenräume bei Kita aus mindestens zwei Räumen: einem großen Gruppenraum zum Spielen und einem kleinen Gruppenraum, in dem die Kinder bei Bedarf schlafen.
Natürlich ist ein Schlafraum auch ein Aufenthaltsraum und keine Abstellkammer.

Der Rest erübrigt sich damit, glaube ich.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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TappAr: Offline


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Beitrag
Datum: 16.10.2013
Uhrzeit: 19:41
ID: 51197



AW: Bauvorschriften für Kindertagesstätten #4 (Permalink)
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aus Hessen kenne ich die

Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz in Kindertagseeinrichtungen (HE-Kita) Stand Mai 2012

unter

https://wirtschaft.hessen.de/landese...ungsverordnung

ansonsten als literaturempfehlung:

praxishandbuch I
"brandschutz in kindergärten, schulen und hochschulen"
verfasser: Sylvia Heilmann

ansonsten zu deiner frage: schlafraum ist meines erachtens ein aufenthaltsraum; er könnte ja auch umgenutzt werden, was im laufenden betrieb nicht ungewöhnlich ist.

gruß Tapp
__________________
da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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lila3: Offline


lila3 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.11.2013
Uhrzeit: 17:47
ID: 51280



AW: Bauvorschriften für Kindertagesstätten #5 (Permalink)
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Die Frage nach dem Tageslicht ist doch wohl ein Scherz, oder?
Würdest du dir in deinem Eigenheim eine "Schlafkammer" ohne Fenster einrichten?

Wir planen im Moment den Umbau von KTE in U3 Einrichtungen in NRW. Die Schlafräume werden nicht ausschließlich zum Schlafen genutzt, sondern auch als Ruheräume und zum Bilderbuch-Vorlesen, demnach sind es Aufenthaltsräume. Das Brandschutzkonzept sieht jeweils einen direkten Notausgang ins Freie vor. (Türdrücker auf 1.60m Höhe). Hier reicht nichtmal mehr ein Fenster um flüchten zu können, es muss die Tür her.

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