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Bauvorlageberechtigung Hallo, ich habe eine Frage zum Thema uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten in anderen Bundesländern als NRW. Hat jemand Erfahrungen mit der Einreichung von Bauanträgen in anderen Bundesländern. Ich habe Innenarchitektur studiert, eine ergänzende Hochschulprüfung absolviert und eine Bestätigung der Architektenkammer, dass ich in NRW voll bauvorlageberechtigt bin. Wie sieht die Anerkennung in anderen Bundeländern aus? Ich beabsichtige einen Bauantrag in Baden Württemberg einzureichen. Bitte antworten, falls jemand dazu etwas mitteilen kann. Vielen Dank |
AW: Bauvorlageberechtigung Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) §43 Bauvorlageberechtigung: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg im zweifel fragst halt mal bei der akbw nach. |
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