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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 03.11.2013 Uhrzeit: 12:29 ID: 51292 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ist Tageslichtversorgung nach der geltenden ASR A3.4 von 2011 nun zwingend erforderlich oder nur eine freundliche Empfehlung? Unser Projektsteuerer sagt, die Pflicht wurde bei der letzten Novelle abgeschafft. Ich höre und lese dazu aber widersprechende Ansichten/Interpretationen. Es geht bei uns um einen tieferen Bürobereich, der an der Fassade entlang einbündig Einzelbüros erhalten und im unbelichteten innenliegenden Teil weitere offene Arbeitsplätze erhalten soll (ständig besetzt). Für transparente oder transluzente Flurtrennwände fehlt dem BH das Geld und der Wille. Sind die innenliegenden Arbeitsplätze nun, ggf. nur ausnahmsweise, zulässig? T. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 03.11.2013 Uhrzeit: 14:05 ID: 51293 | Social Bookmarks: Meiner Meinung nach ist ein Verzicht auf Tageslicht nur dort möglich, wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Dies ist bei Büroarbeitsplätzen nicht der Fall. Im Gründe müsste so etwas über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber geklärt werden. Also beispielsweise: kein Tageslicht hat folgende Auswirkungen (Gefährdungen) für die dort Beschäftigten: Werden schneller krank, fühlen sich unwohl... Gegenmaßnahmen: alle 2 h 30 min. Pause in der lichtdurchfluteten Mensa... Außerdem gibt es ja noch die Forderungen aus den Bauordnungen für Aufenthaltsräume und deren Belichtung. Die ASR setzt dies ja nicht einfach außer Kraft. |
Social Bookmarks: Mein letzter Büroumbau war vor 2 Jahren in Sinzig (Rheinland-Pfalz). Da war es noch Pflicht: natürliche Belichtung und Blick nach außen! (und ich denke es ist immer noch so).
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 03.11.2013 Uhrzeit: 23:01 ID: 51298 | Social Bookmarks: Danke für das Feedback, richtig eindeutig wird es für mich aber noch nicht. Die ASR A3.4, Beleuchtung mit Tageslicht liest sich reichlich vage: Zitat:
Braucht man aber wohl alles nicht, wenn die BauO NRW verlangt: Zitat:
T. | ||
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Beitrag Datum: 04.11.2013 Uhrzeit: 16:45 ID: 51301 | Social Bookmarks: Hehe, mal wieder einer der dem Klischee alle Ehre macht. Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom... |
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Beitrag Datum: 04.11.2013 Uhrzeit: 17:49 ID: 51303 | Social Bookmarks: http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf Ab Seite 22, vielleicht hilft dir dass noch weiter. Nichtsdestotrotz würde ich versuchen "innenliegende" Arbeitsplätze zu vermeiden. Nur wenn der Projektsteuerer meint, man könnte dass machen nur weil es nicht mehr "verboten ist heißt das noch lange nicht, dass man es tun sollte. ...Projektsteuerer: wieso denken die eigentlich immer, sie müssten sich in die Planung reinhängen? |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich verstehe diesen Satz so, dass eine Unterschreitung in Einzelfällen möglich ist. Ein dauerhafter Arbeitsplatz ohne Tageslicht aber nicht.
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 04.11.2013 Uhrzeit: 18:44 ID: 51306 | Social Bookmarks: ASR 3.4 Ziffer 4.1: Zitat:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=DE&bid=BAS& | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 04.11.2013 Uhrzeit: 21:49 ID: 51312 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Aus Interesse: Wie errechnet sich der Tageslichtquotient?
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.11.2013 Uhrzeit: 16:40 ID: 51317 | Social Bookmarks: |
Social Bookmarks: Kannste mir die Essenz in zwei Sätzen zusammenfassen?! Normen und Handbücher lesen kann ich auch selber…
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.11.2013 Uhrzeit: 01:32 ID: 51320 | Social Bookmarks: Ich wollte es dir ja nicht vorlesen. Mein Geheimtipp: Wikipedia |
Social Bookmarks: Also selber nicht verstanden - oder?
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 07.11.2013 Uhrzeit: 18:39 ID: 51330 | Social Bookmarks: Jetzt hast du mich ertappt. Prozentrechnung hab ich halt noch nie kapiert. |
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