![]() |
Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Hallo zusammen, ist Tageslichtversorgung nach der geltenden ASR A3.4 von 2011 nun zwingend erforderlich oder nur eine freundliche Empfehlung? Unser Projektsteuerer sagt, die Pflicht wurde bei der letzten Novelle abgeschafft. Ich höre und lese dazu aber widersprechende Ansichten/Interpretationen. Es geht bei uns um einen tieferen Bürobereich, der an der Fassade entlang einbündig Einzelbüros erhalten und im unbelichteten innenliegenden Teil weitere offene Arbeitsplätze erhalten soll (ständig besetzt). Für transparente oder transluzente Flurtrennwände fehlt dem BH das Geld und der Wille. Sind die innenliegenden Arbeitsplätze nun, ggf. nur ausnahmsweise, zulässig? T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Meiner Meinung nach ist ein Verzicht auf Tageslicht nur dort möglich, wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Dies ist bei Büroarbeitsplätzen nicht der Fall. Im Gründe müsste so etwas über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber geklärt werden. Also beispielsweise: kein Tageslicht hat folgende Auswirkungen (Gefährdungen) für die dort Beschäftigten: Werden schneller krank, fühlen sich unwohl... Gegenmaßnahmen: alle 2 h 30 min. Pause in der lichtdurchfluteten Mensa... Außerdem gibt es ja noch die Forderungen aus den Bauordnungen für Aufenthaltsräume und deren Belichtung. Die ASR setzt dies ja nicht einfach außer Kraft. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Mein letzter Büroumbau war vor 2 Jahren in Sinzig (Rheinland-Pfalz). Da war es noch Pflicht: natürliche Belichtung und Blick nach außen! (und ich denke es ist immer noch so). |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Danke für das Feedback, richtig eindeutig wird es für mich aber noch nicht. Die ASR A3.4, Beleuchtung mit Tageslicht liest sich reichlich vage: Zitat:
Braucht man aber wohl alles nicht, wenn die BauO NRW verlangt: Zitat:
T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom... |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf Ab Seite 22, vielleicht hilft dir dass noch weiter. Nichtsdestotrotz würde ich versuchen "innenliegende" Arbeitsplätze zu vermeiden. Nur wenn der Projektsteuerer meint, man könnte dass machen nur weil es nicht mehr "verboten ist heißt das noch lange nicht, dass man es tun sollte. ...Projektsteuerer: wieso denken die eigentlich immer, sie müssten sich in die Planung reinhängen? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Ich verstehe diesen Satz so, dass eine Unterschreitung in Einzelfällen möglich ist. Ein dauerhafter Arbeitsplatz ohne Tageslicht aber nicht. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? ASR 3.4 Ziffer 4.1: Zitat:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=DE&bid=BAS& |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Aus Interesse: Wie errechnet sich der Tageslichtquotient? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? : eek: Kannste mir die Essenz in zwei Sätzen zusammenfassen?! Normen und Handbücher lesen kann ich auch selber… :cool: |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Ich wollte es dir ja nicht vorlesen. Mein Geheimtipp: Wikipedia |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Also selber nicht verstanden - oder? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Jetzt hast du mich ertappt. Prozentrechnung hab ich halt noch nie kapiert. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:22 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®