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Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Hallo zusammen, ist Tageslichtversorgung nach der geltenden ASR A3.4 von 2011 nun zwingend erforderlich oder nur eine freundliche Empfehlung? Unser Projektsteuerer sagt, die Pflicht wurde bei der letzten Novelle abgeschafft. Ich höre und lese dazu aber widersprechende Ansichten/Interpretationen. Es geht bei uns um einen tieferen Bürobereich, der an der Fassade entlang einbündig Einzelbüros erhalten und im unbelichteten innenliegenden Teil weitere offene Arbeitsplätze erhalten soll (ständig besetzt). Für transparente oder transluzente Flurtrennwände fehlt dem BH das Geld und der Wille. Sind die innenliegenden Arbeitsplätze nun, ggf. nur ausnahmsweise, zulässig? T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Meiner Meinung nach ist ein Verzicht auf Tageslicht nur dort möglich, wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Dies ist bei Büroarbeitsplätzen nicht der Fall. Im Gründe müsste so etwas über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber geklärt werden. Also beispielsweise: kein Tageslicht hat folgende Auswirkungen (Gefährdungen) für die dort Beschäftigten: Werden schneller krank, fühlen sich unwohl... Gegenmaßnahmen: alle 2 h 30 min. Pause in der lichtdurchfluteten Mensa... Außerdem gibt es ja noch die Forderungen aus den Bauordnungen für Aufenthaltsräume und deren Belichtung. Die ASR setzt dies ja nicht einfach außer Kraft. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Mein letzter Büroumbau war vor 2 Jahren in Sinzig (Rheinland-Pfalz). Da war es noch Pflicht: natürliche Belichtung und Blick nach außen! (und ich denke es ist immer noch so). |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Danke für das Feedback, richtig eindeutig wird es für mich aber noch nicht. Die ASR A3.4, Beleuchtung mit Tageslicht liest sich reichlich vage: Zitat:
Braucht man aber wohl alles nicht, wenn die BauO NRW verlangt: Zitat:
T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom... |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf Ab Seite 22, vielleicht hilft dir dass noch weiter. Nichtsdestotrotz würde ich versuchen "innenliegende" Arbeitsplätze zu vermeiden. Nur wenn der Projektsteuerer meint, man könnte dass machen nur weil es nicht mehr "verboten ist heißt das noch lange nicht, dass man es tun sollte. ...Projektsteuerer: wieso denken die eigentlich immer, sie müssten sich in die Planung reinhängen? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Ich verstehe diesen Satz so, dass eine Unterschreitung in Einzelfällen möglich ist. Ein dauerhafter Arbeitsplatz ohne Tageslicht aber nicht. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? ASR 3.4 Ziffer 4.1: Zitat:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=DE&bid=BAS& |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
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T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Aus Interesse: Wie errechnet sich der Tageslichtquotient? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? : eek: Kannste mir die Essenz in zwei Sätzen zusammenfassen?! Normen und Handbücher lesen kann ich auch selber… :cool: |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Ich wollte es dir ja nicht vorlesen. Mein Geheimtipp: Wikipedia |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Also selber nicht verstanden - oder? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Jetzt hast du mich ertappt. Prozentrechnung hab ich halt noch nie kapiert. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Jetzt vertragt Euch mal :) ... Der Bauantrag ist bei uns (ohne Tageslicht) schon durch, in den Auflagen wurde es nicht thematisiert. Jetzt müssen wir warten, bis es gebaut ist und bis die Sekretärinnen ggf. krank werden oder klagen. T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? ...und genau dann kommt das zum Tragen, was pc gesagt hat: Der Bauherr wird gefragt werden was er sich denn für ein dolles Konzept ausgedacht hat, um das zu vermeiden, sprich: "Wo ist Deine Gefährdungsbeurteilung?" @Florian: Nehmen wir an draußen sind bei bedecktem Himmel 10.000Lux, dann musst Du auf dem Schreibtisch vor Dir, bei ausgeschalteter Beleuchtung, 100 Lux messen, um einen Tageslichquotienten von 1% zu erzielen. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
Die oben zitierten Darstellungen verweisen vielmehr auf Kompensationsmöglichkeiten durch künstl. Beleuchtung. Natürlich werden wir das da in vernünftigem Umfang vorsehen (bis hin zur Lichtdecke). Ausgangspunkt für mich war die schwammige Formulierung der ASR, und je tiefer man geht, um so weicher wird es. Das ist für mich eine interessante Erkenntnis. T. |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? nun mal nicht so krawallig, wieso Käse? Die Gefährdungsbeurteilung ist vorgeschrieben und durch den gelichteten Vorschriftenwald wichtiges Instrument des Unternehmers zur Sicherung des Arbeitsschutzes. Und in Bezug auf den Arbeitsschutz gibt es imho keinen "08/15-Büroarbeitsplatz" wie allein die Erstellung diese Themas zeigt und die Tatsache, dass die Gefährdungs- beurteilung nicht für ein Gebäude, sondern für jeden Arbeitsplatz (oder gleich- artige Arbeitsplatzgruppen) erstellt wird. Beleuchtung ist da nur ein Thema unter vielen, und wenn Du an einem Arbeitsplatz einen Tageslichtquotienten hast, der gegen null geht, dann muss sich nach meiner Auffassung, so wie pc es geschrieben hat, der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung überlegen wie er das kompensieren will! |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Verstehe ich das richtig, dass in der Raummitte die Helligkeit nur 4% der Außenhelligkeit erreichen muß? |
AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür? Zitat:
T. |
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