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Zweiter Fluchtweg im Schulbau Der zweite Fluchtweg muß in unserem Fall, im Schulbau, baulicher Art sein. Ist die maximale Entfernung zum zweiten Fluchtweg irgendwie geregelt? Ich finde außschließlich Angaben zum ersten Fluchtweg. In der MSchulbauR von 2009 steht nur Zitat:
Zitat:
Florian |
AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau der zweite Fluchtweg kann laut MBO/LBO beliebig lang sein - ob es im Schulbau weitere Anforderungen gibt kann ich nicht beantworten |
AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau Zitat:
T. |
AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau Ein zweiter Fluchtweg ist gemäß meinen Erfahrungen ein Muss - auch wenn er "nachgerüstet" werden muss, weil er im Bestand nicht vorhanden war. Fluchtfenster als zweiter Fluchtweg in Kindertageseinrichtungen (auch Schulen) wurden bei uns immer von vornherein vom Brandschutzprüfer (Prüfung BS-Konzept) abgelehnt. |
AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau Zitat:
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AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 4) Ich habe eine Zeit lang fast exklusiv Schulen und Bildungsbauten gemacht. Daher folgende PDFs von meiner Festplatte: T. |
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