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Archimedes: Offline
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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 02.12.2013
Uhrzeit: 11:53
ID: 51481 | Social Bookmarks:
Zitat:
Zitat von Kieler Das Vorgehen ist nach meinem Kenntnisstand nicht i.O.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 6.3.2012 (Az. 10 U 102/11) entschieden,
dass bei Abzügen, und sind Sie noch so gering, überhaupt kein Anspruch auf
Skontoabzug besteht. | Typisch Gerichte: Von der Praxis null Ahnung, aber nie um ein praxisfernes Urteil oder einen halbherzigen Vergleich verlegen.  |
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