|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.12.2013 Uhrzeit: 11:59 ID: 51482 | Social Bookmarks: ist jetzt OT, habe aber gerade auf einem Seminar von einer anderen "lustigen" Entscheidung gehört: Wenn Dein Bauherr Dir in einem ersten Gespräch eine Kostenvorstellung nennt und Du nicht gleich (am besten schriftlich) widersprichst, dann ist das eine Beschaffenheitsvereinbarung (über die Kosten!!) ich glaube der Fall steht auch im neuen Architektenblatt. Irgendwie fühle ich mich ein bisschen einseitig benachteiligt im Bauprozess... Link zum DAB Beitrag (siehe auch nächster Beitrag) Geändert von Kieler (02.12.2013 um 15:54 Uhr). Grund: Link ergänzt |
Social Bookmarks: Zitat:
Der Prozess muß sich auch ziemlich hinghezogen haben, denn alle Preise sind DM Preise... ![]() Allerdings muß man auch sagen, dass die Hütte meißt teurer wird, weil der Bauherr hier und da dann doch das schönere und teurere Bauteil/Material wählt. Man muß ihm also eigentlich immer darauf hinweisen, dass die Kostenvorstellung damit nicht mehr einzuhalten ist...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Social Bookmarks: Zitat:
Honorarvereinbarungen die nach dem ersten Termin geschlossen werden sind nichtig. | ||
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
HOAI und Skonto? | Archimedes | Beruf & Karriere | 7 | 07.12.2009 21:01 |