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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.12.2013 Uhrzeit: 11:59 ID: 51482 | Social Bookmarks: ist jetzt OT, habe aber gerade auf einem Seminar von einer anderen "lustigen" Entscheidung gehört: Wenn Dein Bauherr Dir in einem ersten Gespräch eine Kostenvorstellung nennt und Du nicht gleich (am besten schriftlich) widersprichst, dann ist das eine Beschaffenheitsvereinbarung (über die Kosten!!) ich glaube der Fall steht auch im neuen Architektenblatt. Irgendwie fühle ich mich ein bisschen einseitig benachteiligt im Bauprozess... Link zum DAB Beitrag (siehe auch nächster Beitrag) Geändert von Kieler (02.12.2013 um 15:54 Uhr). Grund: Link ergänzt |
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