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Reinigungs-, Wartungs-, Höhenzugangskonzept Hallo zusammen, bei einem größeren Projekt erwartet der Projektsteuerer und auch der SiGeKo vom Objektplaner (=Architekt) die Entwicklung eines obigen Konzeptes. Es liegen mir auch Vorbilder von anderen Projekten und namhaften Architekturbüros vor. Frage ist aber: Handelt es sich dabei um eine Grundleistung nach HOAI? Eine besondere? Wo ist das, ggf. implizit, im Leistungsbild festgeschrieben? T. |
AW: Reinigungs-, Wartungs-, Höhenzugangskonzept Nach dieser Auslobung hier ist es eine besondere Leistung: Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Mi...competitionline Und ich denke auch, das dies so ist. Ein paar ungeordnete Argumente: -Besondere Leistungen sind ja (mehr oder weniger) Leistungen, die nicht bei jedem Bauvorhaben zu erwarten sind. -Befahranlagen sind nicht Bestandteil der Objektplanung, sondern gehören zur Fachplanung Förderanlagen. Daher auch nicht in den anr. Baukosten Objektplanung enthalten. -Es gibt entsprechende Fachplaner, die diese Konzepte sicher nicht für lau erstellen -Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind per se besondere Leistungen (in der HOAI aufgeführt) Es kommt natürlich auch auf den Architektenvertrag an, was hier alles inkludiert ist... |
AW: Reinigungs-, Wartungs-, Höhenzugangskonzept Zitat:
T. |
AW: Reinigungs-, Wartungs-, Höhenzugangskonzept Mich wundert etwas, was den SiGeKo die Wirtschaftlichkeit der Lösung angeht. Das wäre doch eigentlich die Sorge des Betreibers. |
AW: Reinigungs-, Wartungs-, Höhenzugangskonzept Zitat:
T. |
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