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Oberer Abschluss für die Berechunng des BRI (Brutto-Rauminhalts) Die DIN 277 Abs. 3.2 (2005) definiert den Brutto-Rauminhalt. Mir fehlt hier allerdings die exakte Definition für den höchsten Punkt im Gebäude. Was zählt beim Flachdach a) OK Betondecke b) OK Wärmedämmung c) wasserführende Schicht d) OK Belag / Begrünung Gefühlt würde ich OK Dämmschicht annehmen. Auf der anderen Seite zählt für den unteren Punkt die konstruktive Bauwerkssohle. Im Umkehrschluß könnte dass für die Oberkannte also die OK Betondecke bedeuten... Weiß jemand mehr? |
AW: Oberer Abschluss für die Berechunng des BRI (Brutto-Rauminhalts) Aus DIN 277-1 Ziffer 4.3.1: Zitat:
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AW: Oberer Abschluss für die Berechunng des BRI (Brutto-Rauminhalts) Ah, weiterlesen.... :) Wer kann schon ahnen, dass BRI im nächsten Abschnitt noch einmal auftaucht... :p Aber mal im Ernst. Dachbelagsoberkanten - bei einem Gründach hat man da also etwas Spielraum... |
AW: Oberer Abschluss für die Berechunng des BRI (Brutto-Rauminhalts) Dazu gibt es eine Norm: man muss 24 Monate nach Pflanzung aus 1000 überprüften Grashalmen des Substrates eine Mittellänge interpolieren! Na man kann sich seine Probleme auch suchen :D Dazu würde ich die DIN 276 bemühen, also die Kostengrupee 363 Dachbeläge als äußerste Schicht nehmen. Gründach ist doch eher 576 Begrünung unterbauter Flächen. Damit tut sich eine neue Baustelle nach dem Honorar auf... : eek: |
AW: Oberer Abschluss für die Berechunng des BRI (Brutto-Rauminhalts) Damit wären wir dann also doch bei c) wasserführende Schicht... : mad: |
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