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Social Bookmarks: M.E. weder noch... Eigentlich sind doch die Firmen/Handwerker für die Bemusterung zuständig und der Bauherr nickt ab - oder auch nicht. Da aber irgendwer die Firmen ggf. kordieren muss, damit z.B. bei einem Fassadenausschnitt ein Gesamtwerk entsteht, empfiehlt es sich von der Planung-/Obejktüberwachungsseite jemanden hinzuzuziehen. Abgesehen davon muss man die Bemusterung immer mal wieder mit etwas Nachdruck einfordern. Der AG muss also sinnvollerweise als besondere Leistung jemanden mit der Vorbereitung der Bemusterung beauftragen. Bemusterungen sind ja wohl ein etwas ungeliebtes Thema, mit dem man sich aber auf dem Markt angebilch gut positionieren kann, wenn man sich Bemusternden zur Aufgabenstellung macht - hab ich mal gehört...
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