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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.12.2013 Uhrzeit: 08:17 ID: 51593 | Social Bookmarks: eine Bemusterung durch den Architekten muss vor der Ausschreibung erfolgen, damit die Qualitäten (Oberflächen, Farben, Gestaltung) festgelegt werden. eine Bemusterung durch die Firmen muß von der Bauleitung auf Übereinstimmung mit der Ausschreibung überwacht werden. Wenn der Architekt von LPH 5 auf 8 wechselt, sollte der Entwurfs- oder Ausführungsplaner mit einer "künstlerische Oberbauleitung" durch den Bauherren beauftragt werden, um die Firmenbemusterungen zu prüfen. |
Social Bookmarks: Habt Ihr die Problemstellung gelesen? produktneutraler Ausschreibung Da kann man nicht vor der Ausschreibung bemustern... Es geht bei den o.g. Bemusterungen vermutlich auch nicht um die Festlegung einer Fliese oder einer Armatur, sondern um die Ausführungsbemustgerung. Selten wird der Fassadenbauer nach den "dilletantischen" Plänen des Architekten bauen, sondern hoffentlich eine eigene Werk- und Montageplanung erstellen. Und die Ausführung davon sollte bei großen Bauvorhaben bemustert werden. Dazu kann z.B. die Verteilung / Sortierung von den unterschiedlich farbingen Klinkersteinen gehören, die Art wie Metallprofile genau sitzen und die Art der Farbe. Die auswahl von Musterprodukten anhand derer die Ausschreibung dann letztlich doch produktneutral gemacht wird, ist ein ganz anderes Thema.
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