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Patrick: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Angestellter Beitrag Datum: 08.12.2013 Uhrzeit: 17:22 ID: 51557 | Social Bookmarks: folgernder Fall: Öffentliches Bauvorhaben mit entsprechender produktneutraler Ausschreibung. Separate Vergabe der Planungs- (LP 1-5) sowie Ausschreibung- und Objektüberwachungsleistung (LP 6-8). Nach Bindung der Auftragnehmer sollen Bemusterungen der zu verbauenden Materialien und Produkte durchgeführt werden. Da ich in der HOAI nicht fündig geworden bin, meine Frage in die Runde: Wer ist für die Durchführung von Bemusterungen mit den Firmen verantwortlich? Der Planer oder der Bauleiter? Vielen Dank & Grüße Patrick |
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Social Bookmarks: M.E. weder noch... Eigentlich sind doch die Firmen/Handwerker für die Bemusterung zuständig und der Bauherr nickt ab - oder auch nicht. Da aber irgendwer die Firmen ggf. kordieren muss, damit z.B. bei einem Fassadenausschnitt ein Gesamtwerk entsteht, empfiehlt es sich von der Planung-/Obejktüberwachungsseite jemanden hinzuzuziehen. Abgesehen davon muss man die Bemusterung immer mal wieder mit etwas Nachdruck einfordern. Der AG muss also sinnvollerweise als besondere Leistung jemanden mit der Vorbereitung der Bemusterung beauftragen. Bemusterungen sind ja wohl ein etwas ungeliebtes Thema, mit dem man sich aber auf dem Markt angebilch gut positionieren kann, wenn man sich Bemusternden zur Aufgabenstellung macht - hab ich mal gehört...
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.12.2013 Uhrzeit: 11:17 ID: 51561 | Social Bookmarks: Ich verstehe das etwas anders. Als Planer lass ich mir doch erst mal selbst alles Bemustern von den verschiedenen Herstellern. Und das am Besten so früh wie möglich. Wenn ich dann eine Entscheidung getroffen haben, will ich das auch der Bauherr der Materialwahl zustimmt und lasse es auch für Ihn in einer gemeinsamen Runde von den Herstellern bemustern bzw. präsentiere ihm die Muster der Hersteller. Wenn es um Haustechnik geht, fordere ich die Haustechnikplaner auf ihre Objekte zu bemustern, was sie dann auch von den entsprechenden Herstellern machen lassen. Anders ist es bei der Herstellung von Mustern für Fassade z.B.. Das muss ausgeschrieben werden. Die terminliche Koordinierung macht der Bauleiter. Die Bemusterung erfolgt aber für die Planer und den Bauherren, die dann das Muster als Grundlage für die Ausführung der Fassade freigeben. Sinnvoll ist es natürlich, dass Du als Planer mit dem Bauleiter bestimmst, was als Muster gebaut wird.
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Social Bookmarks: @mika Wie willst Du den bei einer öffentlichen Ausschreibung als Planer etwas bemustern, bevor es produktneutral ausgeschrieben ist... ?! Mit Bemusterung ist hier gemeint, dass die ausführende Firma zeigt, wie sie ihre Aufgabe umsetzen will und dabei die letzte Feinabstimmung mit dem Bauherren trifft. Wenn eine Wandfarbe z.B. nicht mit einem Farbcode festgelegt wurde, sondern als "zart rosa" beschrieben wurde, muß anhand eines Musters natürlich festgelegt werden, wie das zart-rosa nun letztendlich aussehen soll. Da Patrick aber gerade nicht an einer Mall am Alexanderplatz arbeitet, müssen wir uns wegen Rosa-Farben hoffentlich keine Sorgen machen
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.12.2013 Uhrzeit: 18:50 ID: 51571 | Social Bookmarks: Hi Flo, das sind dann, wie schon vermutet, zwei unterschiedliche Dinge. In den Büros, in denen ich bisher gearbeitet habe, hieß Beides Bemustern, bzw. zweiteres, um das es hier geht, Muster herstellen. Ich kann für ersteres natürlich, solange es um Produkte geht, die Hersteller immer auffordern diese zu bemustern, egal ob eine öffentliche Ausschreibung folgt oder nicht. Die meisten haben dafür ja auch ihre Aussendienstler und machen das bereitwillig, quasi als Akquise. Bei Ausführungsleistungen ist das natürlich anders. Bei uns wurde das Herstellen von Mustern mit ausgeschrieben. Der Bauleiter ist unser Sub. Er soll sich drum kümmern, was aber oft in Formalien hängen bleibt, weshalb ich dann oft zum Hörer greife. Ob es dafür vom Auftraggeber eine Beauftragung gibt weiß ich nicht. Kann aber gut sein, dass das als unsere Akquise gesehen wird. Ist halt blöd, wenn das 3015 dann vor Ort eher 3014 ist.
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Patrick: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Angestellter Beitrag Datum: 09.12.2013 Uhrzeit: 20:12 ID: 51574 | Social Bookmarks: @mika Danke, das war der entscheidende Hinweis: Herstellen einer Musterkonstruktion ist in der Ausschreibung vorgesehen. Das heißt für mich, der AN ist für die Durchführung verantwortlich, die Objektüberwachung überwacht /managt den Prozess und der Bauherr kommt mit seinem Planer vorbei und nimmt die Musterkonstruktion ab. Somit ist die Bemusterung auch nur eine Position von vielen, der lediglich eine größere Aufmerksamkeit zu kommt. Mein Fehler war, dass ich das Herstellen der Musterkonstruktion in den Grundleistungen bzw. den besonderen Leistungen (HOAI bzw. Praxis /Kommentare) der HOAI gesucht habe... Bei der Recherche bin ich aber auf ein interessantes Kompendium der AK Berlin gestoßen. @Flo: Rosa ist das neue 7021! Geändert von Patrick (09.12.2013 um 20:13 Uhr). Grund: Rechtschreibung |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 10.12.2013 Uhrzeit: 19:03 ID: 51586 | Social Bookmarks: Da gibt es auch ein Papier vom Herrn Volkmann dazu. Vielleicht ja ganz hilfreich. http://www.volkmann-pm.de/images/kun...usterungen.pdf |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 11.12.2013 Uhrzeit: 08:17 ID: 51593 | Social Bookmarks: eine Bemusterung durch den Architekten muss vor der Ausschreibung erfolgen, damit die Qualitäten (Oberflächen, Farben, Gestaltung) festgelegt werden. eine Bemusterung durch die Firmen muß von der Bauleitung auf Übereinstimmung mit der Ausschreibung überwacht werden. Wenn der Architekt von LPH 5 auf 8 wechselt, sollte der Entwurfs- oder Ausführungsplaner mit einer "künstlerische Oberbauleitung" durch den Bauherren beauftragt werden, um die Firmenbemusterungen zu prüfen. |
Social Bookmarks: Habt Ihr die Problemstellung gelesen? produktneutraler Ausschreibung Da kann man nicht vor der Ausschreibung bemustern... Es geht bei den o.g. Bemusterungen vermutlich auch nicht um die Festlegung einer Fliese oder einer Armatur, sondern um die Ausführungsbemustgerung. Selten wird der Fassadenbauer nach den "dilletantischen" Plänen des Architekten bauen, sondern hoffentlich eine eigene Werk- und Montageplanung erstellen. Und die Ausführung davon sollte bei großen Bauvorhaben bemustert werden. Dazu kann z.B. die Verteilung / Sortierung von den unterschiedlich farbingen Klinkersteinen gehören, die Art wie Metallprofile genau sitzen und die Art der Farbe. Die auswahl von Musterprodukten anhand derer die Ausschreibung dann letztlich doch produktneutral gemacht wird, ist ein ganz anderes Thema.
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