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Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand Hallo. Folgende Situation: In einem Mehrfamilienwohnhaus (Gebäudeklasse 4) soll ein neues Fenster hergestellt werden. Dazu wird ein Stahlsturz eingebaut und anschließend mit Trockenbau verkleidet. Nach Bauordnung (Hessen) muss die Außenwand F60-A ODER F90-B. Der Bestand erfüllt F60-A (Mauerwerk und Putz). Muss die Trockenbaubekleidung auch dieser Brandschutzanforderung gerecht werden oder kann eine Argumentation wie "untergeordnetes Bauteil", etc eine Erleichterung bringen? |
AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand Ich denke schon, dass auch der Sturz die Brandschutzanforderung an "tragende und aussteifende Bauteile" erfüllen muss. Zumindest sollte er den gleichen Brandschutz, wie das Bestandsmauerwerk erreichen. Einfacher als mittels Bekleidungen kann man meiner Meinung nach bei Stahlstürzen in Mauerwerkswänden den Brandschutz durch Ausmauern und Verputzen erreichen. Dies ist in der DIN 4102-4 (Tabelle 91) geregelt. Bei der Wahl der Stahlträger sollte der Statiker auch darauf achten, dass die Flansche entsprechend breit sind, damit hier die erforderliche Mauerwerksstärke untergebracht werden kann. |
AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand Ich nehme an, hier soll ein Brandüberschlag verhindert werden und die Stabilität gewährleistet werden. Das wäre doch bei Einhaltung der konstruktiven Voraussetzungen für den Sturz erfüllt. Die Art der Bekleidung der Innenwandseite dürfte dann frei sein. Sprich, wenn der Sturz so behandelt ist, dass er der Feuerbelastung von und nach außen entsprechend lange stand hält, kannst Du innen m.E. auch eine Holzvertäfelung davor setzen. |
AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand @ Florian: Der Stahlsturz erfüllt die Bedingung F60-A erst wenn er entsprechend verkleidet wird. @ Chees: Ausmauern und Putzen ist ein guter Hinweis. Werde ich prüfen, ob´s in diesem Fall sinvoller ist. |
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