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sonicsearcher: Offline
Beitrag Datum: 28.01.2014 Uhrzeit: 12:08 ID: 51926 | Social Bookmarks: Hallo, ich hätte eine Frage i.R. des Bayerischen Baurechts: Gegenwärtig planen wir ein 2 geschossiges Einfamilienhaus, das mit einer Breite von knapp 16m und einer Tiefe von knapp 10 m gerade noch innerhalb der festgelegten Baugrenzen liegt. Grundsätzlich gibt es ein Genehmigungsfreistellungsverfahren. Jetzt hätten wir aber gerne nach Süden vor den Kinderzimmern ein Flugdach über beinahe die gesamte Hausbreite, was seinen Zweck (Sonnenschutz im Hochsommer) sinnvoll erfüllen und nicht ausschließlich "Deko" sein soll. Dieses Flugdach (Tiefe ca 80-100 cm) würde über die Baugrenze nach Süden hinausstehen (siehe Beispielfoto) . Abstandsflächen sind m.E. nicht tangiert, da es bis zur südlichen Grundstücksgrenze dann nochmal ca. 6m wären. Hat jemand zufällig Erfahrungen ob und wie so ein Wunsch "durchzubringen" ist? Vielen Dank und Gruß sonicsearcher |
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