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Aufmaß und Statische Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung Hallo. ich habe ein Angebot eines Fassadenbauers für eine Pfosten riegel fassade vorliegen. Es handelt sich um einen Bestandsbau, die Fassade soll ausgetauscht werden. Folgende Frage: unter dem Titel: übergeordnete Leistungen werden 1. die Baustelleneinrichtung, 2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung), 3. der statische Nachweis angeboten. Handelt es sich dabei (zumindest bei den Punkten 2. und 3. ) nicht um Nebenleistungen, die nicht vergütet werden? Grüße, Michael ach ja: es heißt natürlich "statische Berechnung" und "Aufmaß" |
AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung Wie war es denn ausgeschrieben? VOB? |
AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung wenn er es so anbietet, dann bietet er es so an! Er kann ja auch noch sechzig Mettbrötchen für seine Leute aufschreiben, wenn er meint, dass er die braucht, um seine Leistung zu erstellen. (Ich gehe mal davon aus, dass es keine Ausschreibung gab, oder?) [edit] oha, hatte die Antwort seit zwei Stunden im Browser offen, pc will wohl auf dasselbe hinaus [/edit] |
AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung Zitat:
Steht ihm zu 2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung), Gebäudeeinmessung gibt es hoffentlich...erfolgt bei erstmaliger Fertigstellung des äußeren Hülle und macht der Vermesser. Aufmaß sollte Teil seiner Leistung sein, aber hängt vom Beschrieb ab 3. der statische Nachweis Steht ihm zu, wenn der AG kein vollständige Fassadenstatik liefert. |
AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung danke für die infos. nein, eine ausschreibung war leider nicht gewünscht Grüße Michael |
AW: AUfmaß und Staitsche Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung na dann ist es doch kein Problem, ob das nun in die Einheitspreise eingerechnet oder separat ausgewiesen wird. Vielleicht wusste der Anbieter ja auch einfach nicht, inwieweit er das leisten soll, wird ihm das Gerüst geliefert oder die Fassadenstatik? So hat er doch eigentlich für Transparenz gesorgt, man kann die Positionen bei Nichtbedarf streichen und die EPs gelten weiter. Problematisch wird das auch eigentlich erst dann, wenn bei der Abrechnung solche Positionen aus dem Ärmel gezaubert werden, die vorher nicht im Angebot standen.... |
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